Wann muss ich eine Krankschreibung eingereicht haben? Ist die Krankschreibung per WhatsApp legal? Und kann ich trotz Krankschreibung arbeiten gehen? Wir haben die häufigsten Fragen zum Thema Krankschreibung und Krankmeldung gesammelt und beantwortet.
Ein neuer Arbeitstag steht an, doch plötzlich plagen dich Schmerzen, Unwohlsein oder andere Wehwechen und der Gang zur Arbeit erscheint dir unmöglich. Welches Verhalten ist jetzt angebracht?
Zuerst einmal solltest du dir gut überlegen, ob du zu krank bist um ins Büro zu gehen oder nicht. Denke immer daran, dass du eventuell deine Kollegen anstecken könntest. In dem Fall solltest du besser zu Hause bleiben. Auch wenn du dich nicht in der Lage fühlst, deine Arbeit angemessen auszuüben.
Als nächstes solltest du deinem Arbeitgeber umgehend Bescheid geben. Denn hierbei muss zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung unterschieden werden. Im alltäglichen Gebrauch werden die Begriffe oft als Synonyme genutzt. Eine Krankmeldung machst du jedoch dann, wenn du deinem Arbeitgeber Bescheid sagst, dass du heute nicht zur Arbeit kommst. Und diese sollte unverzüglich erfolgen. Sobald es dir möglich ist, solltest du dich also bei deinem Chef melden und ihm sagen, dass du krank bist. Falls vom Arbeitgeber nicht anders angeordnet, kannst du das am einfachsten per Telefon machen.
Eine Krankschreibung hingegen ist die Bescheinigung eines Arztes, dass du nicht arbeitsfähig bist. Eine Krankschreibung brauchst du, wenn du länger als drei Tage nicht arbeiten kannst. Dann musst du deinem Arbeitgeber den sogenannten Gelben Schein vom Arzt vorlegen. Achte darauf, dass die Krankschreibung auch wirklich spätestens am vierten Krankheitstag angekommen ist. Das ist gerade dann wichtig, wenn du diese per Post verschickst.
Es gibt jedoch noch eine besondere Regelung: Dein Arbeitgeber darf schon ab dem ersten Tag der Krankmeldung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von dir einfordern. Diese musst du ihm dann auch zukommen lassen. Auch darf er per Arbeitsvertrag regeln, dass du bereits ab dem ersten Tag eines krankheitsbedingten Fehlens einen schriftlichen Nachweis für eine Krankheit erbringen muss.
Wenn du krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kannst, musst du deinem Arbeitgeber Bescheid sagen. Diese Krankmeldung funktioniert deshalb am besten telefonisch. Wenn du gerade einen neuen Job anfängst, solltest du nachfragen, bei wem du dich krankheitsbedingt abmelden musst und ob du dies telefonisch oder per Mail machen sollst. Bei kleineren Unternehmen ist es heutzutage auch nicht unüblich, sich über Messengerdienste wie WhatsApp krankzumelden. Eine reine Krankmeldung per Post solltest du vermeiden, denn diese sollte unverzüglich erfolgen, am besten noch vor Arbeitsbeginn.
Den Gelben Schein reichst du am besten persönlich beim Arbeitgeber ein. Wenn dir das nicht möglich ist, weil du zum Beispiel immer noch zu krank bist, kannst du diesen auch per Post schicken. Achte aber darauf, dass die Krankschreibung auch rechtzeitig eintrifft.
Bei vielen Arbeitgebern ist es aber mittlerweile üblich, dass man diese Krankschreibung auch digital einreicht, zum Beispiel als Scan oder Foto per Mail. Dies ist aber individuell dem Arbeitgeber überlassen. Auch in diesem Fall solltest du deinen Chef fragen, in welcher Form er die Krankmeldung gerne hätte.
In Zukunft soll es den Gelben Schein laut der Neuregelung von Bundesgesundheitsminister Spahn übrigens nur noch digital geben.
Krankschreibung ohne lange im Wartezimmer zu sitzen, die Wohnung muss nicht einmal verlassen werden. Das klingt zu schön um wahr zu sein? Das ist aber das Konzept eines Start-Ups, das Krankschreibungen per WhatsApp nach einer kurzen Online-Befragung ausstellt. Einfach nur schnell ankreuzen unter welchen Symptomen zu leidest, die anfallende Gebühr zahlen und schon hast du deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das Geschäftsmodell wird allerdings als bedenklich angesehen.
Das Konzept hat sicherlich seine Vor- und Nachteile. Diese Art der Krankschreibung ist jedenfalls rechtlich zulässig. Zur Zeit beschränkt sich das Start-Up aber auch nur auf die Diagnose von Erkältungen. Trotzdem kann dein Chef natürlich misstrauisch werden, wenn er eine Online-AU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) erhält. Im Zweifel solltest du also besser persönlich einen Arzt aufsuchen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Gesetzlich muss deine Krankschreibung nach dem dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass auch das Wochenende oder Feiertage bei dieser Frist mit eingerechnet werden. Wer zum Beispiel an einem Mittwoch erkrankt, müsste die Krankschreibung am Samstag einreichen. In diesem Fall reicht es jedoch, diese am darauffolgenden Montag einzureichen.
Wenn du vor oder nach deinem Urlaub erkranken solltest, kommt das beim Arbeitgeber natürlich nicht immer gut an. Rechtlich gibt es allerdings keine Regelungen, die das Thema Krankheit vor oder nach dem Urlaub betreffen. Manche Arbeitgeber verlangen, dass du nach der Krankheit und vor deinem Urlaub mindestens einen Tag arbeiten musst, rechtlich kann er sich dabei aber auf keinerlei Grundlage berufen.
Dein Arbeitgeber darf dir auch nicht einfach so den Urlaub streichen, wenn du zum Beispiel direkt vor dem Urlaubsantritt erkrankt bist. Alles weitere zum Thema Urlaubsantrag findest du hier.
Wenn du unglücklicherweise in deinem Urlaub krank wirst, solltest du dir unbedingt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt besorgen. Dann können dir diese Tage nämlich wieder auf dein Jahresurlaubskonto gutgeschrieben werden. Hier findest du einen ausführlichen Bericht zum Thema Krankheit währendes des Urlaubs.
Du bist nicht dazu verpflichtet, deinem Chef zu sagen, woran du erkrankt bist. Wenn er dich fragt, musst du die Frage nicht beantworten. Auch auf der AU ist nicht erkennbar, warum du arbeitsunfähig bist, lediglich dass du es bist.
Der Arbeitgeber darf aber durchaus deine Fehlzeiten dokumentieren. Denn wenn du sehr oft krankheitsbedingt fehlst, ist das ein Grund für eine Kündigung.
Wenn du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hast, ist dies die Einschätzung des Arztes, dass du arbeitsunfähig bist und für wie lange du dies noch sein wirst. Es kann aber auch durchaus sein, dass du vor dem angegebenen Zeitpunkt schon wieder gesund bist. Dann darfst du natürlich auch wieder arbeiten gehen. Bei ansteckenden Krankheiten solltest du jedoch die Prognose des Arztes berücksichtigen, um deine Kollegen nicht zu gefährden.
Du darfst also grundsätzlich trotz Krankschreibung arbeiten. Dein Chef muss jedoch eine gewisse Sorgfaltspflicht erfüllen. Er kann dir also auch untersagen, trotz Krankschreibung zu arbeiten, wenn er dich noch nicht für gesund genug hält.
Letztendlich ist es also immer eine Abwägungssache und abhängig von der Krankheit und des Krankheitsverlaufes, ob du trotzdem arbeiten gehst. Im Vordergrund sollte dabei aber immer deine persönliche Genesung und der Schutz deiner Mitmenschen stehen.