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Das EBA ist zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen.


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Das EBA ist zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen. Es ist auch zuständige Aufsichtsbehörde für die nichtbundeseigenen Eisenbahnunternehmen, die einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen.

Das EBA ist eine selbständige deutsche Bundesoberbehörde und unterliegt der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV). Organisatorisch ist dem EBA das Deutsche Zentrum für Schienenverkehrsforschung (DZSF) sowie die Benannte Stelle Eisenbahn-Cert (EBC) angegliedert.

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Das EBA ist zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen.


Branchen

Öffentlicher Dienst & Verbände Verkehr / Transport / Logistik

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1.500