Tabus im Arbeitszeugnis: Was darf dein Arbeitgeber und was nicht?

Bestimmte Äußerungen und Formulierungen im Arbeitszeugnis sind auch in indiskreter Form verboten. Was der Arbeitgeber darf und was nicht, das erfährst du im folgendem Text.

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Arbeitgeber

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  • Das Zeugnis darf keinerlei Hinweise auf deine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion, Partei oder Ethnie geben.  
  • Deine Mitgliedschaft im Betriebsrat, wenn du es nicht wünscht.  
  • Deine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft  
  • Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses  
  • Gesundheitliche Probleme/Schwerbehinderteneigenschaft  
  • Fehlzeiten, es sei denn, sie haben das Arbeitsverhältnis stark beeinflusst.  
  • Genaue Gehaltsangaben  
  • Schwangerschaft, Mutterschutz und Erziehungsurlaub  
  • Nebentätigkeiten, es sei denn, sie haben gegen den Arbeitsvertrag verstoßen  
  • Sexuelle Orientierung, sowie Informationen zu deiner Familie oder Freizeit.  
  • Laufende oder abgeschlossenen Verfahren gegen dich, es sein denn, die Straftat hängt mit dem Verstoß deiner arbeitsrechtlichen Pflichten zusammen  
  • 1/3 Zeugnissprache im Arbeitszeugnis2/3 Zeugnisformulierungen im Klartext 3/3 Was nicht ins Arbeitszeugnis gehört

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