Zeugnissprache im Arbeitszeugnis

Die geheime Zeugnissprache im Arbeitszeugnis: Wir sagen dir, worauf es bei den Formulierungen im Arbeitszeugnis ankommt.

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Georg Langenbacher (Name von der Redaktion erfunden) hat gekündigt. Mit seiner Arbeit war er schon länger nicht mehr zufrieden, vor einigen Wochen kam es sogar zum Streit mit dem Firmenchef. Zum Glück hat er jetzt eine neue Stelle gefunden. Doch eine Frage brennt ihm unter den Nägeln: Wie wird sein Arbeitszeugnis ausfallen? Soll er nach dem Eklat mit dem Boss womöglich nur ein einfaches Arbeitszeugnis verlangen, ohne Bewertung seiner Leistung? Und was darf sein Chef überhaupt über ihn schreiben?

Arbeitszeugnis: Rechtlicher Anspruch

Die Rechtslage ist klar. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, auf ausdrücklichen Wunsch muss ihm ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden. Das einfache Arbeitszeugnisenthält neben persönlichen Angaben, Anstellungsort und Funktion eine genaue Darstellung des Arbeitsgebietes, der Aufgaben und der Entwicklung innerhalb des Unternehmens. Darüber hinaus bewertet das qualifizierte Arbeitszeugnis die Arbeitsleistung und Arbeitsweise, Fachwissen und Engagement, Loyalität und je nach Position auch Führungsqualitäten. Beurteilt wird ferner das Verhalten gegenüber Kunden, Kollegen und Vorgesetzten.

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Im Fall von Georg Langenbacher ganz wichtig: Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber ein wahrheitsgemäßes sowie wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Negativ darf im Arbeitszeugnis nur erwähnt werden, was auch zuvor schon bemängelt wurde. Und ein einmaliger Vorfall wie etwa eine Auseinandersetzung mit dem Vorgesetzten hat im Zeugnis nichts verloren.

Dein künftiger Arbeitgeber achtet darauf, dass sich dein Arbeitszeugnis mit deinem Lebenslauf deckt und wie sich deine Arbeitszeugnisse mit der Zeit entwickelt haben. 

Zeugnissprache: Sehr gut oder gar nicht gut

Die Gesetzeslage birgt großes Konfliktpotential. Ein Arbeitgeber möchte einem Arbeitnehmer, mit dem er nicht zufrieden war, auch kein gutes Zeugnis ausstellen. So hat sich eine Zeugnissprache entwickelt, mit der sich die Personaler untereinander verständigen. Ein "geselliger Mitarbeiter" ist dann als Alkoholiker zu verstehen und "Mitarbeiter mit Einfühlungsvermögen" haben sich durch sexuelle Belästigung hervorgetan.

Mittlerweile ist die Zeugnissprache schon fast standardisiert. Handbücher geben schnell einen Überblick und Software erleichtert die Formulierung. Trotzdem sollte man sich sein Zeugnis genau durchlesen.

So wird die Gesamtnote üblicherweise in einem Satz ausgedrückt, der etwa lautet: "Seine Leistungen waren stets zu unserer vollsten Zufriedenheit." Da sich "voll" laut deutscher Grammatik nicht steigern läßt, verzichten manche Zeugnisaussteller jedoch auf den Superlativ. Und leisten ihren Mitarbeitern einen Bärendienst. Denn statt "sehr gut" bedeutet dies nur noch "gut". Nuancen entscheiden hier über die Note. Wird etwa das "stets" oder "jederzeit" weggelassen, sinkt die Bewertung bereits um eine halbe Stufe.

Zeugnissprache: Im Zweifel gegen den Bewerber

Formulierungen zum Verhalten und die Schlussformulierung sind ebenso standardisiert. Sehr gutes Verhalten wird als "vorbildlich" bezeichnet, und am Ende des Zeugnisses könnte stehen: "Wir bedauern sein Ausscheiden, danken für die geleistete Arbeit und wünschen ihm alles Gute für die berufliche Zukunft."

Georg Langenbacher sollte sich in jedem Fall ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen lassen. Denn hier gilt ein zweiter wichtiger Grundsatz:

Lücken werden im Zweifel gegen den Arbeitnehmer ausgelegt. Wer kein qualifiziertes Zeugnis vorlegt, hat so ungenügende Leistungen gezeigt, dass er diese lieber verschweigt - so die Interpretation.

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