Kontinuierliche Weiterbildung ist Pflicht für Aktuare. Dabei haben sie es selbst in der Hand, wie sie ihre Weiterbildung genau organisieren.
Jeder Aktuar ist nach den Standesregeln selbst dafür verantwortlich, dass er sich den für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisstand durch Fortbildungsmaßnahmen aktuell hält. Vor Aufnahme der Tätigkeit als Aktuar hat er zu prüfen, ob er über die notwendigen Kenntnisse verfügt und die für den Job erforderlichen Zulassungen besitzt.
Neben dem aktuariellen Fachwissen umfasst das Weiterbildungsangebot versicherungs- und finanzfachliche sowie juristische Themen. Zusätzlich können Kenntnisse in Präsentationstechniken und Personalführung vertieft werden. Veranstaltungen zur Weiterbildung werden von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Deutschen Aktuar-Akademie (DAA) stetig ausgebaut. Außerdem können weitergebildete Aktuare als Tutoren vor allem unternehmensinterne Veranstaltungen eigenverantwortlich als Weiterbildung im Sinne der DAV anerkennen. Auch externe Anbieter können Weiterbildungsveranstaltungen mit aktuariellem Inhalt bei der DAV akkreditieren lassen.
Die DAV sieht einen Umfang von mindestens 20 Weiterbildungsstunden im Jahr vor. Davon entfallen mindestens zwölf Stunden auf die formelle Weiterbildung. Dazu zählen:
Die informelle Weiterbildung besteht meist aus Selbststudium.
Die DAV stellt Aktuaren ein persönliches Weiterbildungskonto zur Verfügung. Darin können Mitglieder ihre Weiterbildungspflichten dokumentieren. Wer sie erfüllt, dem wird jährlich ein Zertifikat darüber ausgestellt. Alle Mitglieder, die als weitergebildet gelten, können im Weiterbildungsverzeichnis der DAV aufgeführt werden.Die DAV beantwortet regelmäßig Fragen rund um die Anerkennung von Weiterbildungsangeboten für Aktuare.