Wer gerade studiert oder ein Studium beginnen möchte, kann unter gewissen Voraussetzungen BAföG beantragen. Aber: Nicht jeder hat einen BAföG-Anspruch und auch der monatliche Betrag ist bei jedem unterschiedlich. Wie man all das herausfindet und ob man BAföG immer zurückzahlen muss - das verraten wir dir jetzt.
Unter dem Begriff BAföG versteht man die staatliche Sozialleistung, die Schüler und Studenten während ihrer Ausbildungszeit erhalten können. Die Abkürzung steht für das Bundesausbildungsförderungesetz, welches es seit 1971 gibt. Ziel ist, dass alle Schüler und Studenten einem Bildungsweg nachgehen können, ohne dass nebenher gearbeitet werden muss. Somit werden explizit Schüler und Studenten aus einkommensschwachen Elternhäusern gefördert.
Grundsätzlich gilt: junge Erwachsene, die einen weiterführenden Schulabschluss oder berufsqualifizierenden Abschluss erreichen wollen, können BAföG beantragen. Allerdings gibt es einige Anforderungen, die du erfüllen musst, damit du auch BAföG berechtigt bist. Können deine Eltern nicht alleine für dein Studium aufkommen, darfst du in der Regel BAföG beziehen. Studierst du an einer Uni, Fachhochschule oder Akademie, musst du zunächst in der Lage sein, deinen angestrebten Abschluss in Regelstudienzeit zu erreichen. Um das zu belegen, musst du spätestens zu Beginn des fünften Fachsemesters einen Leistungsnachweis erbringen. Aber mach dir keine Gedanken, wenn wenn du jetzt schon weißt, dass du ;über die Regelstudienzeit hinaus studieren wirst. Wenn das der Fall ist, kann deine Förderung mithilfe von einem Studienabschlusskredit gewährleistet werden. Wichtig ist nur, dass es sich um deine erste Hochschulausbildung, also Bachelor und/oder Master, handelt. Ab dem Alter von 45 Jahren endet die Berechtigung für BAföG. Wenn du also im Alter von 44 Jahren ein Studium beginnen möchte und dein Förderungsanspruch noch nicht ausgeschöpft hast, kannst du für die gesamte Dauer des Studiums weiterhin BAföG erhalten. Du bist älter oder befindest dich vielleicht sogar im Zweitstudium und benötigst BAföG? Dann schau auf jeden Fall bei den Regelungen für das → elternunabhängige BAföG vorbei.
Für diejenigen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, gilt die Förderung erst ab der 10. Klasse - und das nur, wenn du aus diversen Gründen nicht mehr bei deinen Eltern lebst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du deinen Abschluss nicht in der Nähe deines Elternhauses machst, du verheiratet oder geschieden bist oder dein eigener Haushalt vorliegt, in dem eigene Kinder betreut werden.
Durch das 27. BAföG-Änderungsgesetz wurden die Leistungen des BAföG verbessert. Zu den Verbesserungen gehören: eine Erhöhung der finanziellen Mittel, eine Ausweitung der Berechtigten und eine vereinfachte digitale Antragstellung!
Das BAföG kannst du bei deinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Die auszufüllenden Formulare bekommst du zum Beispiel im Internet. Durch die Vereinfachung der digitalen Antragstellung wurde der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert, da das Schriftformerfordernis abgeschafft wurde. Es genügt nun, ein Nutzerkonto auf bafög-digital.de einzurichten und darüber den Antrag digital einzureichen. Die Authentifizierung mittels Personalausweis und eID ist nicht mehr erforderlich. Beachte, dass der Erstantrag dem zuständigen Amt spätestens im Monat des Studiums vorliegen muss, sprich beispielsweise im Oktober, wenn du zum Wintersemester studieren möchtest. Der Wiederholungsantrag muss spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraum eingereicht werden, damit keine Zahlungslücke entsteht.
Insgesamt gibt es acht Formblätter, die die unter https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php einsehen kannst. Jedoch musst du nicht alle Formulare ausfüllen, wenn du nicht gerade im Ausland studieren möchtest oder deine Eltern erst seit Kurzem in Deutschland sind.
Vergiss nicht, dass du jedes Jahr bestimmte Teile vom BAföG-Antrag aktualisiert einreichen musst. Dazu gehören NICHT die erste Anlage des ersten Formblattes, dein Mietnachweis (es sei den, du bist nach dem ersten Antrag umgezogen). Die Geburtsurkunde deines Kindes oder Heiratsurkunde musst du ebenfalls nur einmalig einreichen.
Der BAföG Höchstsatz steigt monatlich von 861 Euro auf 943 Euro. Hier sind bereits der Grundbedarf, eine Wohnpauschale und Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Der Wohnzuschlag, welcher im BAföG-Bedarf enthalten ist, steigt um 11 Prozent auf 360 Euro.
Wenn du wissen willst, mit wie viel BAföG du persönlich rechnen kannst, versuch's einfach mal mit diesem BAföG Rechner.
Die Berechnung der BAföG-Freibeträge wurde 2022 reformiert, um mehr Menschen zu unterstützen. Grundlage sind die §§ 23 und 25 des BAföG. Die Freibeträge variieren je nach Ausbildungsart und familiärer Situation.
Für Auszubildende gelten Freibeträge gemäß § 23 BAföG. Neben einem Grundfreibetrag von 330 € bleiben auch Einkommen von Ehepartnern und Kindern bis zu bestimmten Höchstbeträgen unberücksichtigt. Allerdings reduzieren sich diese Freibeträge um das eigene Einkommen dieser Personen. Waisenrenten und -gelder sind ebenfalls teilweise freigestellt.
Ferienjobs haben Einfluss auf das BAföG. Das Bruttoeinkommen wird nach Abzug von Werbungs- und Sozialpauschale sowie einem Freibetrag von 330 € berechnet. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 6.281,04 € in zwölf Monaten bleibt der Freibetrag erhalten. Das bedeutet, dass Auszubildende einem 520 Euro-Minijob nachgehen können, ohne dass monatliche Abzüge von der Förderung nach dem BAföG vorgenommen werden.
Stipendien werden teilweise auf das BAföG angerechnet. Einige, wie das Deutschlandstipendium bis zu einem Betrag von 300 €, bleiben jedoch unberücksichtigt.
Eltern haben eigene Freibeträge gemäß § 11 BAföG. Neben absoluten Freibeträgen pro Elternteil gibt es relative Freibeträge, die sich nach der Anzahl und Ausbildung der Kinder richten. Diese können mit Geschwistern geteilt werden, sofern diese ebenfalls förderungsfähig sind.
Die Berechnung der Freibeträge dient dazu, das verfügbare Einkommen zur Ausbildungsförderung zu ermitteln und faire finanzielle Unterstützung zu gewähren.
Bist du derzeit noch über ein Elternteil familienversichert, darfst du nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, da du sonst gesetzlich versichert bist und Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst.
Schülerinnen und Schüler erhalten BAföG als Zuschuss und müssen nichts zurückzahlen. Studierende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen erhalten BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen. Die monatliche Rückzahlungsrate für das Darlehen beträgt 130 Euro und wird alle drei Monate fällig. Die maximale Rückzahlungssumme beträgt 10.010 Euro. Nach 20 Jahren kann die Restschuld erlassen werden, wenn sich der Darlehensnehmer um Tilgung bemüht hat. Zahlpausen sind möglich, und wer weniger als 1.605 Euro monatlich verdient, kann die Rückzahlung aussetzen. Ein Bonus wird gewährt, wenn das Darlehen vorzeitig ganz oder teilweise zurückgezahlt wird.
Zahlst du die Raten frühzeitig ab, wird dir ein Nachlass von der Darlehens(rest)schuld gewährt. Absolvierst du deinen Studiengang früher als in Regelstudienzeit, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Rückzahlungs- Feststellungsbescheides einen Teilerlass wegen sehr guter Studienleistung beantragen.
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