Für gewöhnlich bestimmt das Einkommen deiner Eltern, ob du BAföG bekommst. Je mehr sie verdienen, desto weniger BAföG bekommst du vom Staat. Dennoch kann es durchaus vorkommen, dass dein Studium nicht von deinen Eltern finanziert werden kann. In beiden Fällen kannst du dir beim Staat das elternunabhängiges BAföG beantragen. Wir klären auf, worauf du hierbei zu achten hast.
Wer bekommt elternunabhängiges BAföG?
- Zweiter Bildungsweg: Wenn du nach deinem Mittleren Bildungsabschluss und einer Ausbildung auf einem Abendgymnasium oder Kolleg deine allgemeine Hochschulreife erwerben möchtest, hast du Anspruch auf BAföG. Das Nachholen des Abiturs wird somit als zweiter Bildungsweg gerechtfertigt. Dennoch darf die Ausbildungsstätte nur den Erwerb des Abiturs als Ziel haben. Informiere dich im Voraus, ob du bei einem anschließenden Studium auch BAföG berechtigt bist - nur weil du bis zur allgemeinen Hochschulreife BAföG bekommen hast, heißt es nämlich noch lange nicht, dass du während deines Studiums auch berechtigt bist.
- Ü 30: Bist du bereits über 30 Jahre alt, wenn du dein Studium beginnst, ist die Förderung durch BAföG im Prinzip möglich. Die Altersgrenze bei Bachelorstudiengängen liegt grundsätzlich bei 30 Jahren, bei Masterstudiengängen sind es 35 Jahre. Nur in gravierenden Ausnahmefällen bekommst du über diese Altersgrenze hinaus staatliche Förderung. Zu den Sonderfällen zählen schwere, persönliche Gründe, wie Krankheit, Schwangerschaft, plötzlich einschneidende Veränderungen, die Ablehnung im Auswahlverfahren zu deiner gewählten Ausbildung oder die Verpflichtung bei der Bundeswehr für mindestens acht Jahre. Zudem hast du einen BAföG-Anspruch, wenn du deine allgemeine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben hast und direkt im Anschluss dein Studium beginnst. Auch bei einem Studium ohne Abitur, sprich du hast eine Hochschulzugangsberechtigung aufgrund deiner beruflichen Qualifikationen, bist du berechtigt. Bei allen Ausnahmen erfolgt das BAföG elternunabhängig.
- Längere Erwerbstätigkeit: Warst du nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens fünf Jahre berufstätig oder die Zeiten deiner Berufsausbildung und Erwerbstätigkeit ergaben insgesamt mindestens sechs Jahre, in denen du deinen Lebensunterhalt selbst stemmen konntest, so hast du BAföG-Anspruch. Zu den Lebensunterhalt sichernden beruflichen Tätigkeiten zählen zum Beispiel Wehr-, Bundesfreiwilligen- oder Zivildienst, ein freiwilliges soziales Jahr, Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder die Mutterschutzfrist.
- Aufenthaltsort der Eltern: Ist der Aufenthaltsort deiner Erziehungsberechtigten unbekannt oder sind sie rechtlich oder sogar tatsächlich gehindert, dir im Inland Unterhalt zu leisten, kannst du elternunabhängiges BAföG beantragen.
- Vollwaise: Sind deine Eltern verstorben, bekommst du in der Regel BAföG. Beachte aber auf alle Fälle deinen Freibetrag. Alles was über den Betrag liegt, wird auf den BAföG-Bedarf angerechnet.
- Ohne BAföG wäre deine Ausbildung gefährdet: Die Unterhaltspflicht deiner Eltern endet früher als die BAföG-Förderung. Falls deine Eltern sich nach Ablauf der gesetzlichen Pflicht weigern, dir deine Ausbildung zu finanzieren, ist eine Gefährdung deines derzeitigen Bildungswegs durchaus möglich. Das bedeutet für dich: Auch wenn du nach Endung der Unterhaltspflicht nicht die Voraussetzungen für eine elternunabhängige Förderung erfüllst, kannst du einen Antrag auf Vorausleistungen stellen. Das funktioniert, weil du dich in dieser Situation in einer Gesetzeslücke befindest. Behalte hierbei im Hinterkopf, dass der Staat dir den Unterhalt, den deine Eltern zahlen müssten, im Voraus zahlt. Das Kindergeld wird dabei jedoch angerechnet. Nachdem du den Vorschuss erhalten hast, wird sich der Staat das Geld von deinen Eltern zurückholen wollen. Klappt das aus verschiedensten Gründen nicht, erhälst du über Umwege elternunabhängiges BAföG.
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