Im Studium scheinen Pflichten, wie die Steuererklärung, in angenehmer Ferne zu liegen. Doch was viele nicht wissen: Als Student kann man sich seine Ausgaben für spätere Steuererklärungen anrechnen lassen! Das bringt einen erheblichen Bonus und lohnt sich für alle Studierenden!
Gesetzlich sind Studenten nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, insofern ihr jährliches Einkommen den Betrag von 9.408 Euro (Steuerfreibetrag 2020) nicht überschreitet. Dennoch gibt es die Möglichkeit, freiwillig seine Zahlen an das Finanzamt zu senden. Wozu? Um die anfallenden Kosten des Studiums, wie die Semesterbeiträge, Fahrtwege oder Mietkosten, steuerlich geltend zu machen. Diese Kosten werden als Steuerbonus beim Finanzamt vermerkt. Sobald dann die erste verpflichtende Steuererklärung ansteht, wird dieser Bonus mit den Angaben verrechnet und senkt den zu zahlenden Steuerbetrag. Dabei kann ein Bonus von bis zu 6.000 Euro erzielt werden. Wie du dir deinen Bonus sicherst, erfährst du hier:
Was du bei der Erstellung deiner Steuererklärung grundsätzlich beachten musst, zeigt dir die folgende Übersicht:
Wenn du in der Erstausbildung (Bachelor) bist, kannst du deine Kosten als Sonderausgaben beim Finanzamt angeben. Allerdings gilt das nur, wenn du steuerpflichtige Einkünfte, beispielsweise aus einem Nebenjob, hast, die dich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichten. Zudem kannst du dabei maximal 6.000 Euro absetzen.
Befindest du dich in einer Zweitausbildung (Master, Duales Studium oder Bachelor nach vorheriger Ausbildung), kannst du deine Kosten als Werbungskosten angeben und einen sogenannten Verlustvortrag einreichen. In dieser freiwilligen Steuererklärung gibst du einfach deine anfallenden Kosten an und bekommst diese dann als Steuerbonus gutgeschrieben. Folgende Kosten kannst du dafür anrechnen lassen:
Für alle diese Kosten solltest du zudem Belege vorzeigen können, falls das Finanzamt deine Ausgaben überprüfen will.
Damit du dich nicht in hunderten Belegen und Quittungen verlierst, gibt es die Möglichkeit, deine Ausgaben über Pauschalen abrechnen zu lassen. Folgende Pauschalen stehen Studierenden dabei zur Verfügung:
Die Sonderausgaben müssen im selben Jahr angegeben und verrechnet werden, in dem sie anfallen. Der Verlustvortrag mit den Werbungskosten kann dagegen bis zu 7 Jahre rückwirkend eingereicht werden.
Natürlich muss man sich der Herausforderung „Steuererklärung“ nicht allein stellen. Es gibt überall professionelle Hilfe, die dich beim Ausfüllen der Formulare unterstützt und dir mit Tipps zur Seite steht.
Für Studenten gibt es einige Beratungsangebote zum Thema Steuererklärung. Die Hochschulinitiative Deutschland bietet beispielsweise deutschlandweit Steuerseminare an, in denen du das wichtigste Know-How zur Steuererklärung während des Studiums vermittelt bekommst. Du erhältst auf das Studium zugeschnittene Tipps und alle wichtigen Informationen zu den anrechenbaren Kosten, Pauschalen und den einzuhaltenden Fristen. Bei Abschluss des Seminars bekommst du noch die wichtigsten Punkte in einer Steuer-Checkliste zusammengefasst. Zurzeit kooperiert die Hochschulinitiative Deutschland mit dem Steuer-Tool taxfix. Studierende erhalten einen Rabatt in Höhe von 50 % auf die dortige Übermittlungsgebühr - eine Steuererklärung während des Studiums lohnt sich also doppelt.