Alle Kündigungsfristen im Überblick

Mit welcher Frist du deinen Arbeitsvertrag kündigen kannst, ist gesetzlich oder vertraglich klar festgelegt. Doch was tun, wenn du einen neuen Job gefunden hast – und deinen neuen Chef nicht drei Monate warten lassen willst?

Undrey/shutterstock.com
.
Arbeitgeber

Berufseinstieg bei der Generali: Interview mit Ruth

.
Studentenleben

IT mit Auszeichnung: Wie wichtig Zertifikate sind

Du willst deinen Arbeitsvertrag kündigen? Grundsätzlich hast sowohl du als Arbeitnehmer als auch dein Chef als Arbeitgeber das Recht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. In beiden Fällen muss schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für eine Kündigung sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Aber pass auf: In der Probezeit gelten andere Kündigungsfristen. Du als Arbeitnehmer kannst nach Ablauf der Probezeit grundsätzlich mit einer Frist von nur vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Monats kündigen - egal, wie lange du dort schon beschäftigt bist. Es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag sind andere Fristen vereinbart. 

Beachte zudem immer den Kündigungsschutz, der in einigen Fällen besteht. Wer seine Rechte kennt, ist klar im Vorteil.

Aktuelle Jobs auf staufenbiel.de

pmX Engineering GmbH

Fehlermanager (w/m/d)

Boston Scientific Medizintechnik GmbH

Boston Scientific Interns and Working Students Talent Community

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)

Naturwissenschaftlerinnen und Naturwissenschaftler (w/m/d)

Kündigungsfristen für Arbeitgeber

Für Arbeitgeber gelten andere Fristen: Während der Probezeit beträgt die gesetzliche Mindestkündigungsfrist lediglich zwei Wochen. Doch je länger du in einem Unternehmen arbeitest, desto länger wird auch die Frist, mit der dein Chef dir kündigen kann.

Vertragliche Regelung der Kündigungsfrist

Unabhängig von der gesetzlichen Frist legen viele Arbeitsverträge gleiche Kündigungsfristen für beide Parteien fest – häufig liegen die Fristen bei drei Monaten zum Monatsende. Solche Vereinbarungen sind auch zulässig. Unzulässig dagegen sind Regelungen, bei denen du längere Kündigungsfristen einhalten müsstest als dein Arbeitgeber. Beispiel: Gemäß BGB beträgt die Kündigungsfrist bei ein- bis zweijähriger Betriebszugehörigkeit einen Monat. Im Arbeitsvertrag haben beide Parteien jedoch eine Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart. Nun sind beide Parteien an diese Regelung gebunden. Auch der Arbeitnehmer kann - etwa weil er eine andere Stelle antreten möchte – nicht mit Verweis auf das BGB die Kündigungsfrist unterschreiten.

Vorzeitige Kündigung

Doch drei Monate können recht lang sein, wenn du beispielsweise einen neuen Job gefunden hast und deinen neuen Chef nicht so lange warten lassen möchtest. Umgekehrt kann es auch sein, dass ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter möglichst schnell loswerden möchte. In solchen Fällen gibt es Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis auch ohne Einhaltung von Kündigungsfristen zu beenden: den Aufhebungsvertrag und die außerordentliche Kündigung.

Aufhebungsvertrag

Eine elegante Lösung ist ein schriftlicher Aufhebungsvertrag. Dabei lässt sich das Enddatum des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich frei bestimmen – wenn sich beide Parteien darüber einig werden. Ein häufiger Anreiz für Arbeitnehmer, sich auf einen Aufhebungsvertrag einzulassen, ist die Zahlung einer finanziellen Abfindung. Doch Vorsicht: Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, ohne schon einen neuen Job zu haben, kann dir die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld für einige Zeit sperren. Das gilt besonders, wenn das Arbeitsverhältnis schon vor Ablauf der ansonsten geltenden Kündigungsfrist enden soll. Hier ist es günstiger, die ordentliche Kündigungsfrist formal einzuhalten und sich von seiner Arbeitspflicht freistellen zu lassen. 

Außerordentliche Kündigung

Eine fristlose Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist durch eine außerordentliche Kündigung möglich. Dafür braucht es jedoch einen wichtigen Grund, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, im konkreten Einzelfall die geltende Kündigungsfrist einzuhalten. Als Gründe kommen beispielsweise Straftaten in Betracht, wenn sich ein Mitarbeiter eigenmächtig an der Kasse bedient hat oder auch ein Arbeitszeitbetrug. Allein die Tatsache, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter nicht mehr benötigt, rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung. Bei solchen betriebsbedingten Kündigungen muss er außerdem die Sozialauswahl beachten.

Außerordentliche Kündigungen durch Arbeitnehmer kommen eher selten vor - schließlich ist ein neuer Job kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Brauchst du Hilfe beim Erstellen deiner Kündigung? Hier kommst du zu einer Vorlage mit ein paar hilfreichen Tipps, damit auch alles glatt läuft.

Was dich noch zum Thema Kündigung interessieren könnte:

Was gibt es für Kündigungsgründe?KündigungsschutzSo kündigst du richtig: 5 TippsGekündigt: AbfindungMietvertrag kündigen: So geht's mit unserem MusterKündigungsfristen beim MietvertragHandyvertrag kündigen leicht gemacht - Das Muster zum downloaden Abonnenment kündigen - und jetzt?

Ähnliche Artikel

.
Life @ Work

Gekündigt: Abfindung

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber sowie eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen häufig zu einer Abfindung an die betroffenen Arbeitnehm...

.
Life @ Work

Studentin Jasmin Schwab: Warum ich jetzt ins Investmentbanking will

Oft werden Absolventen etwas schräg angeschaut, wenn sie jetzt Investmentbanker werden wollen. Die Master-Studentin Jasmin Schwab erklärt, warum sie n...

.
Life @ Work

Fristlose Kündigung: wann sie droht und was du beachten musst

Die gute Nachricht: du kannst nicht einfach so fristlos gekündigt werden. Wann du trotzdem mit einer fristlosen Kündigung rechnen musst und wann du se...