In der Probezeit gelten für eine Kündigung besondere Regeln. Wenn es zwischen dir und deinem Arbeitgeber nicht passt, kommen beide Seiten so schnell aus dem Arbeitsvertrag raus. Wir haben die wichtigsten Infos zur Kündigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit zusammengestellt.
Wenn es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einfach nicht funktioniert, kann nach der Probezeit eine Kündigung erfolgen. Wir klären die wichtigsten Fragen zur Kündigung in der Probezeit.
Bei den Fristen für die Kündigung kommt es zuerst einmal darauf an, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt.
Geht es um einen befristeten Vertrag, der nach der Probezeit ausläuft, muss das Unternehmen dem Mitarbeiter nicht kündigen, das Arbeitsverhältnis endet einfach nach der vereinbarten Frist. Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach der Probezeit das Arbeitsverhältnis fortsetzen, muss ein neuer Vertrag aufgesetzt werden.
Ist dein Arbeitsvertrag unbefristet, sieht die Lage anders aus. Hier müssen bestimmte Fristen bei der Kündigung in der Probezeit eingehalten werden. Übrigens auch bei befristeten Dauerarbeitsverträgen, zum Beispiel wenn dein Arbeitsvertrag auf zwei Jahre befristet ist. In diesen Fällen bedarf es einer ausdrücklichen Kündigung. Ist der Arbeitsvertrag unbefristet und die Probezeit auf bis zu sechs Monate festgelegt, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
Dauert die Probezeit länger als sechs Monate, verlängert sich die Kündigungsfrist von zwei auf vier Wochen.
Die Kündigung muss nicht zum Ende, zum Anfang oder zum 15. des Monats erfolgen. Das Arbeitsverhältnis endet immer auf den Tag genau zwei Wochen nach der Kündigung, bei längerer Probezeit vier Wochen nach der Kündigung. Die Kündigung kann also jederzeit erfolgen.
Ja, beide Parteien können nach der Probezeit das Arbeitsverhältnis beenden. Die Fristen für die Kündigung sind dabei unabhängig davon, wer gekündigt hat.
Wenn man außerhalb der Probezeit als Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, muss der Arbeitgeber immer einen Grund für die Kündigung angeben. Im Gegensatz dazu darf Arbeitnehmern in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden. Das liegt daran, dass das Kündigungsschutzgesetz für den Arbeitnehmer erst nach sechs Monaten im jeweiligen Betrieb greift.
Die Gründe für die Beendigung der Zusammenarbeit, egal von wem die Kündigung ausgeht, sind vielfältig.
Als Arbeitnehmer kann es zum Beispiel sein, dass du dir den Job doch anders vorgestellt hast, dir das Betriebsklima nicht gefällt oder du dich nicht gut genug behandelt fühlst.
Wenn der Arbeitgeber kündigt, unterscheidet man zwischen personenbedingter Kündigung, verhaltensbedingter Kündigung und betriebsbedingter Kündigung. Bei einer personenbedingten Kündigung kann man zum Beispiel mit den Charaktereigenschaften des Mitarbeiters unzufrieden sein oder an dessen Fähigkeiten für den Job zweifeln.
Bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen geht es meist um ein Fehlverhalten, wie ständiges Verspäten oder Alkoholkonsum am Arbeitsplatz. Bei betriebsbedingten Gründen hingegen geht es oft darum, dass eine weitere Beschäftigung des Arbeitgebers nicht mehr möglich ist, beispielsweise weil ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde.
Da man aber letztendlich keinen Grund für die Kündigung angeben muss, kann es sein, dass du bei einer Kündigung gar nicht erfährst, warum du das Unternehmen verlassen musst.
Ja, im Falle einer Schwangerschaft gilt der Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit. Das bedeutet, dass Frauen nicht gekündigt werden darf, wenn sie während der Probezeit schwanger sind oder schwanger werden. Grundsätzlich dürfen Schwangere nicht entlassen werden - und das ganz unabhängig von der Probezeit.
In der Praxis passiert es oft, dass Arbeitnehmern nach der Probezeit gekündigt wird, weil sie häufig oder langfristig krank sind. Da du in der Probezeit keinen Kündigungsschutz hast, kannst du trotz oder wegen einer Krankheit eine Kündigung erhalten. Auch eine Kündigung von Schwerbehinderten während der Probezeit ist erlaubt.
Während der Ausbildung dauert die Probezeit je nach Unternehmen zwischen ein und vier Monate. Während dieser Zeit gibt es keine Kündigungsfrist, das Arbeitsverhältnis kann dann jederzeit beendet werden. Ausgenommen hiervon sind Schwangere und Schwerstbehinderte.
Auch während der Probezeit kannst du anteilige Urlaubstage ansammeln. Wenn du eine Kündigung nach der Probezeit erhältst und noch Resturlaub hast, kannst du den Urlaub beispielsweise in den letzten Tagen deines Arbeitsverhältnisses nehmen. Alternativ kannst du auch Geld für den Resturlaub bekommen, das muss im Zweifel mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Eine mündliche Kündigung ist innerhalb und außerhalb der Probezeit ungültig, diese muss immer in schriftlicher Form erfolgen. Eine Kündigung ohne Originalunterschrift oder eine Kündigung per Mail, Fax oder SMS ist ebenfalls nicht gültig.
Wenn du selbst gekündigt hast, kann es sein, dass du eine Sperrfrist für Arbeitslosengeld erhältst, weil du die Kündigung selbst herbeigeführt hast. Diese entfällt aber im Einzelfall, wenn es schwerwiegende Gründe für die Kündigung gab. Wenn dir vom Arbeitgeber gekündigt wurde, erhältst du unter normalen Umständen Arbeitslosengeld I, sobald du dich als arbeitssuchend gemeldet hast.
Nein, die zuvor genannten Punkte gelten auch für Jobs im öffentlichen Dienst.
Zunächst ist es keine Schande, wenn man die Probezeit nicht übersteht, ganz egal ob die Kündigung von dir oder vom Arbeitgeber ausgegangen ist. Natürlich sieht so etwas im Lebenslauf nicht sonderlich schön aus, ist aber trotzdem kein Grund, sich vor zukünftigen Arbeitgebern zu schämen.
Wichtig ist, dass du beim nächsten Arbeitgeber eine plausible Erklärung für das Ausscheiden nach der Probezeit hast und dich nicht übertrieben rechtfertigst oder negativ über deinen ehemaligen Arbeitgeber redest. Besonders gerne hören Personaler Gründe, die mit deiner persönlichen Weiterentwicklung zu tun haben. Gehe offen und ehrlich mit dem Thema um und zeige dem Personaler, dass du dich intensiv mit dem Thema beschäftigst und daraus gelernt hast.
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