Anwälte für Corporate oder Unternehmensrecht befassen sich häufig mit der Gründung oder Umstrukturierung von Unternehmen. Je mehr wirtschaftliches Know-how sie mitbringen, desto kompetenter können sie ihre Mandanten beraten. Ein Überblick über das Rechtsgebiet.
Das beliebte Tätigkeitsfeld Corporate – wohl am besten mit dem Begriff „Unternehmensrecht“ übersetzt – erstreckt sich in erster Linie auf die Rechtsgebiete Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht. So setzen Corporate Lawyers Transaktionen (M&A) um und gestalten gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen, sie begleiten Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften oder beraten bei Anfechtungsklagen von Aktionären. Gleichzeitig gibt es immer wieder Schnittstellen mit dem Steuer-, Bilanz-, Kartell- und Wettbewerbsrecht.
Wer Unternehmen in diesen Bereichen beraten möchte, sollte ihre Sprache sprechen: ein gewisses Interesse und Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge gehört unbedingt dazu! Auch andere Sprachkenntnisse sind von Vorteil, denn die Arbeit von Corporate-Anwälten ist traditionell durch internationale Aspekte geprägt: Verhandlungen finden regelmäßig auf Englisch statt und unternehmensrechtliche Verträge werden in englischer Sprache verfasst. Vor allem den europarechtlichen Bezügen kommt eine erhebliche Bedeutung zu. Diese Verknüpfung unterschiedlicher Rechtsgebiete in einem internationalen Kontext unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Zusammenhängen macht Corporate zu einem komplexen – und zugleich sehr spannenden – Rechtsgebiet. In Großkanzleien ist Corporate meist die größte Praxisgruppe.
Compliance – auch Unternehmen müssen sich an Regeln halten
Ein immer bedeutenderer Teil des Unternehmensrechts ist Compliance, das Einhalten von unternehmensinternen Regeln und allgemeinen Gesetzen. Politische und wirtschaftliche Reformvorhaben müssen von Experten begleitet, umgesetzt und kritisch durchleuchtet werden. Ob Deutsche Bank, Bilfinger oder Commerzbank – sie alle brauchten in den vergangenen Jahren die Beratung von Compliance-Experten. Je nach Konzerngröße beschäftigen Unternehmen Kanzleianwälte oder bauen eigene Compliance-Abteilungen auf. Ihre Aufgabe besteht darin, die Regelkonformität unternehmerischen Handelns zu überwachen. „Zu den Regelungen, deren Einhaltung überwacht werden muss, gehören nicht nur nationale und internationale Gesetze, sondern in zunehmendem Maße auch staatsferne Kodizes, denen sich Unternehmen freiwillig unterwerfen“, erklärt Hans Christoph Grigoleit, Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Privatrechtstheorie an der LMU München.
Auch nach den Hochzeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Arbeitsmarktchancen für Berufseinsteiger im Bereich Corporate recht gut. Jedoch ist nicht nur die Zahl der Stellenangebote – gerade im Bereich Compliance – gestiegen, sondern auch die Zahl der Bewerber. Wer sich später als Corporate-Anwalt gegen die Konkurrenz durchsetzen möchte, sollte also bereits während des Studiums damit beginnen, sich den komplexen Themenbereich des Unternehmensrechts zu erschließen.
Praktisch alle juristischen Fakultäten bieten – in unterschiedlicher Ausgestaltung – einen oder mehrere unternehmensrechtliche Schwerpunktbereiche an. So besteht etwa in München die Möglichkeit, im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums Unternehmensrecht neben den gesellschafts-, kapitalmarkt- und insolvenzrechtlichen Grundlagen auch Veranstaltungen zum europäischen und internationalen Unternehmensrecht, zur Vertragsgestaltung oder zu Mergers & Acquisitions zu besuchen. Daneben können an fast jeder Universität betriebswirtschaftliche Zusatzqualifikationen erworben werden. Auch ein Praktikum oder die Anwaltsstation in einer Kanzlei mit Corporate-Abteilung erhöht die Chancen auf eine spätere Anstellung als Corporate-Anwalt.