Die meisten Menschen verbringen einen großen Teil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass es öfter zu Arbeitsunfällen kommt. Wir erklären dir, was im Falle eines Arbeitsunfalls zu tun ist, wann du den Unfall melden musst, welche Ansprüche du hast und ob ein Unfall in der Kantine auch ein Arbeitsunfall ist.
Die Definition des Arbeitsunfalls im Sozialgesetzbuch sagt zusammengefasst aus: Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten, infolge einer versicherten Tätigkeit. Diese Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu Gesundheitsschäden oder Tod führen.
Grundsätzlich kann man sagen, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt, wenn du dich während der Arbeit verletzt. Ein Arbeitsunfall kann also nur während der Arbeitszeit passieren. Aber Achtung: Auch wenn auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit oder von der Arbeit ein Unfall passiert, zählt es als Arbeitsunfall, auch wenn die An- und Abreise nicht zur Arbeitszeit zählt.
Unfälle im privaten Rahmen, also zum Beispiel bei Haushalts- oder Sportunfällen sind keine Arbeitsunfälle. Auch innere Verletzungen wie z.B. ein Herzinfarkt oder eine absichtliche Eigenverletzung zählt nicht zu den Arbeitsunfällen.
Wenn es unglücklicherweise zu einem Arbeitsunfall gekommen ist, solltest du wissen, was jetzt zu tun ist. Im schlimmsten Fall kann ein falsches Verhalten nach dem Unfall nämlich rechtliche und gesundheitliche Folgen haben.
Wenn ein Arbeitsunfall passiert ist, muss (nachdem im Ernstfall Erste Hilfe geleistet wurde) eine Unfalluntersuchung gemacht werden. Dabei müssen alle Beweise des Unfalls aufgenommen und eventuelle Zeugen befragt werden. An diesem Prozess sollten - wenn möglich - das Unfallopfer, der Arbeitgeber/ zuständige Vorgesetzte, der Betriebsrat und Unfallzeugen beteiligt sein.
Wenn durch den Unfall sehr schlimme oder lebensbedrohliche Verletzung zustande gekommen sind, sollte das Unfallopfer schnellstmöglich in eine Notaufnahme. Es gibt allerdings auch Verletzungen, die keine unmittelbare Notfallbehandlung benötigen. In diesem Fall sollte dann ein sogenannter Durchgangsarzt aufgesucht werden. Ein Durchgangsarzt ist auf Arbeitsunfälle spezialisiert. Der D-Arzt führt nämlich genaue Aufzeichnungen über Verletzungen und mögliche Ursachen und bietet so beweiskräftiges Material, falls es am Ende zu einem rechtlichen Streitfall kommt.
Ein Arbeitsunfall sollte immer gemeldet werden. Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls mehr als drei Kalendertage ausfällt, muss dies bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse gemeldet werden. Dann besteht eine Meldepflicht. Tödliche Arbeitsunfälle unterliegen auch einer Meldepflicht.
Die Frist für eine Meldung unterscheidet sich je nach Ausmaß der Verletzung. Handelt es sich um schwere Verletzungen, muss die Meldung unmittelbar erfolgen. Fallen die Verletzungen moderat aus, beträgt die Frist drei Tage ab dem Unfallzeitpunkt.
Für eine Arbeitsunfallmeldung gibt es von den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen meistens entsprechende Formulare.
Nach einem Arbeitsunfall hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In den ersten sechs Wochen erfolgt dies weiterhin durch den Arbeitgeber. Wenn du länger als diese sechs Wochen arbeitsunfähig bist, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. Allerdings wird in diesem Fall nicht der gesamte Lohn gezahlt, sondern nur Verletztengeld gezahlt. Dieses entspricht durchschnittlich 80 Prozent des Bruttoentgelts.
Zuerst einmal ist die Frage, ob es sich beim Arbeitsunfall um Fremd- oder Eigenverschulden handelt, nicht relevant. Jedenfalls nicht, wenn es um die reine Frage nach dem Versicherungsschutz geht.
Dieser Schutz entfällt jedoch, wenn eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Arbeitnehmers zum Unfall geführt hat. Das liegt zum Beispiel bei Trunkenheit am Arbeitsplatz vor.
In sehr seltenen Fällen muss dem Unfallopfer Schmerzensgeld gezahlt werden. Der Arbeitgeber muss jedoch nur dann Schmerzensgeld an den verletzten Mitarbeiter zahlen, wenn ihm beim Unfall ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. In der Praxis passiert das jedoch nur selten, da man grundsätzlich davon ausgeht, dass der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter nicht vorsätzlich schädigen möchte.
Unfälle passieren - auch auf dem stillen Örtchen. Doch zählt es als Arbeitsunfall, wenn man sich auf der Toilette während der Arbeit verletzt? Normalerweise nicht.
Verletzt du dich auf dem Weg zur Toilette oder auf dem Weg zurück von der Toilette, ist es hingegen doch ein ein Arbeitsunfall. Die Benutzung der Sanitäranlagen zählt hingegen nicht als Arbeitszeit, sondern wird als Privatzeit angesehen. Das gleiche gilt in der Kantine oder im Pausenraum. Grundsätzlich kannst du dir merken, dass ein Arbeitsunfall nur dann passieren kann, wenn du eine versicherte Tätigkeit ausführst, die unmittelbar mit deiner Arbeit in Zusammenhang stehen. Übrigens ist nach diesem Prinzip auch eine Raucherpause keine versicherte Tätigkeit.
Für Anliegen rund um Minijobber ist normalerweise die Minijobzentrale zuständig. Allerdings fällt die Versicherung bei Arbeitsunfällen nicht in deren Aufgabengebiet. Deshalb muss dein Arbeitgeber dich sowohl bei der Minijobzentrale, als auch bei der Berufsgenossenschaft melden.
Nach der Meldung besteht bei einem Arbeitsunfall kein Unterschied zu Arbeitsunfällen bei Vollzeitbeschäftigten. Das bedeutet auch, dass Arbeitsunfälle ebenfalls gemeldet werden müssen und der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Selbiges gilt für den Nebenjob.