Die Zahl der Selbstständigen in Deutschland steigt kontinuierlich. Waren es 1992 lediglich 514.000, ist die Zahl im Jahr 2021 auf rund 1,46 Millionen Freiberufler angestiegen, wobei die Mehrheit in Gesundheits- und Heilberufen tätig ist, gefolgt von Rechtsanwälten, Steuer- und Unternehmensberatern. Doch was sind eigentlich Freiberufler, und wodurch unterscheiden Sie sich von anderen Berufssparten? Das erfahren Sie hier!
Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein zumeist selbstständig ausgeübter Beruf im wissenschaftlichen, künstlerischen, unterrichtenden, schriftstellerischen oder erzieherischen Bereich. Legaldefinitionen finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Menschen, die einen freien Beruf ausüben, werden als Freiberufler bezeichnet. Sie sind meistens selbstständig, jedoch keine Gewerbetreibende und zahlen insoweit auch keine Gewerbesteuer. Grundlage für eine freiberufliche Tätigkeit ist eine besondere berufliche Qualifikation oder eine schöpferische Begabung in Verbindung mit einer beruflichen Selbstständigkeit, die auf die eigenverantwortliche, persönliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist.
Es ist nicht immer einfach, einen Beruf den freien Berufen zuzuordnen. Hilfestellung bietet § 18 EStG. Darin sind die sogenannten Katalogberufe gelistet, nämlich die freien Berufe, die im EStG aufgeführt sind..
Hinzu kommen weitere vier selbstständig ausgeübte Berufsbilder, die in § 1 PartGG aufgeführt sind.
Festzuhalten ist, dass die freien Berufe in vier Berufsgruppen aufgeteilt sind. Allerdings ist diese Liste nach Angaben des Bundesverbandes der freien Berufe (BFB) nicht abschließend. Eine lückenlose Aufzählung findet sich in § 18 EStG sowie in § 1 PartGG. Für die meisten Katalogberufe ist ein Studium Voraussetzung. Das gilt unter anderem für Ärzte, Juristen, Volks- und Betriebswirte sowie für Ingenieure, Architekten und Diplompsychologen. Darüber hinaus gibt es auch freie Berufe, deren Berufsbezeichnung nicht geschützt ist, zum Beispiel Journalisten, Pressereferenten, Bildberichterstatter sowie Dolmetscher und Übersetzer. Viele Journalisten haben ein Volontariat im Medienbereich absolviert, aber auch das ist keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung.
Zu den freien Berufen zählen auch solche, die den bereits genannten Katalogberufen ähnlich sind. Eine Ähnlichkeit liegt vor, wenn die konkrete berufliche Tätigkeit oder die Ausbildung mit einem der Katalogberufe vergleichbar ist. Ist beispielsweise für die Ausübung eines Katalogberufes eine amtliche Erlaubnis erforderlich, sind die Anforderungen an einen ähnlichen Beruf erfüllt. Die Erlaubnis bezieht sich nicht auf die Ausübung des Berufes, sondern auf das Führen der Berufsbezeichnung, bei der es sich regelmäßig um eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung handelt.
Beispiele für geschützte Berufsbezeichnungen:
Dadurch, dass die Berufsbezeichnung geschätzt und deshalb erlaubnispflichtig ist, erfährt die Ausübung des jeweiligen Berufes einen gewissen Schutz. Dadurch wird sichergestellt, dass nur qualifizierte Fachkräfte den jeweiligen Beruf ausüben.
Es gibt einige charakteristische Merkmale, die die freien Berufe verbindet.
Merkmale von Freiberuflern:
Freiberufler, die einer Kammerpflicht unterliegen, werden durch die jeweilige Kammer qualifiziert. Bei Freiberuflern ohne Kammerpflicht wird entweder vom Finanzamt oder von der deutschen Rentenversicherung des Bundes eine Statusfeststellung vorgenommen und geprüft, ob eine für den Beruf ausreichende Qualifikation vorliegt.
Freie Berufe zeichnen sich durch bestimmte Merkmale aus, unter anderem diese: