Vielleicht hast du dich auch im Joballtag schon einmal gefragt, was dein Arbeitgeber alles darf und was nicht. Musst du im Urlaub arbeiten? Was machst du, wenn dein Arbeitgeber dich nach deiner Konfession fragt? Wir haben die Antworten.
Viele Personaler informieren sich über vielversprechende Bewerber oder neue Mitarbeiter bei sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Xing oder direkt über Google. Doch ist das überhaupt erlaubt? Sogenannte "allgemein zugängliche Daten" des Bewerbers dürfen erhoben werden. Das sind vorallem Daten und Informationen, die du im Internet frei zur Verfügung stellst. Wenn du zum Beispiel ein öffentliches Profil auf Facebook hast, darf der Personaler dieses grundsätzlich für Informationen über dich einsehen. Nicht zugelassen ist das Einsehen von Daten, die du im Internet nur einer gewissen privaten Gruppe zur Verfügung stellst.
"Planen Sie innerhalb der nächsten zwei Jahre schwanger zu werden?" oder "Sind Sie politisch engagiert?" sind Fragen, die du vielleicht im Bewerbungsgespräch schon einmal gestellt bekommen hast. Aber: Diese Fragen musst du nicht beantworten. Der Personaler darf dich nur Dinge fragen, um deine fachliche Kompetenz für den Job zu prüfen. Fragen nach dem Geschlecht, Alter, Familienstand, der Konfession Staatsangehörigkeit, politischer Orientierung oder der Vermögensverhältnisse musst du nicht beantworten. Auch wenn du bereits angestellt bist, musst du diese Informationen deinem Unternehmen nicht preisgeben.
Dein Urlaub darf auf jeden Fall nicht grundlos gestrichen werden, wenn er bereits genehmigt wurde. Der Chef darf deinen Urlaub dann streichen, wenn ein wichtiger Grund dafür besteht. Ein Beispiel dafür wäre, dass eine unvorhergesehene Situation eingetreten ist, die für das Unternehmen existenzbedrohend ist. In dem Fall kann der Vorgesetzte bereits genehmigte Urlaube wieder streichen.
Was muss ich beim Urlaubsantrag beachten?
Manchmal wird es vertraglich festgelegt, dass du Überstunden leisten musst. Wenn das in deinem Arbeitsvertrag nicht steht, musst du grundsätzlich nicht mehr arbeiten, als die vertraglich festgelegten Stunden (z.B. 40 Stunden die Woche). Häufig wird im Vertrag vereinbart, dass Überstunden vom Arbeitgeber auszugleichen oder zu vergüten sind. Darauf kannst du dich dann berufen. Achte unbedingt auf diese Dinge, bevor du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst.
Nein, denn es ist gesetzlich festgelegt, dass du dich in deinem Urlaub erholen sollst. Wenn im Vertrag nicht anders festgelegt, musst du während deines Urlaubs auch nicht unbedingt für deinen Chef erreichbar sein. Ausnahme sind natürlich Berufe, in denen eine Bereitschaft bei Notfällen vorausgesetzt wird, zum Beispiel bei der Feuerwehr.
Das kommt immer drauf an, was in deinem Vertrag festgelegt wurde und wie die Geschäfts- und Arbeitszeiten deines Arbeitgebers sind. Arbeiten am Samstag ist erlaubt, eine 6-Tage-Woche ist rechtlich zulässig. In den meisten Jobs musst du sonntags nicht arbeiten. In manchen Berufen, zum Beispiel als Arzt oder Bahnfahrer, ist es üblich, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. Dafür hast du dann aber Anspruch auf einen Ersatzruhetag.