Bewerbungsfristen, Gehalt und Pflichtstationen - für das Referendariat müssen angehende Juristen einiges beachten. Wir haben die wichtigsten Infos und Tipps zusammengestellt.
Das erste Staatsexamen ist geschafft. Für angehende Volljuristen führt der Weg in das Referendariat. 24 Oberlandesgerichte (OLG) stehen in Deutschland zur Auswahl. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Vorgaben für ein Referendariat. Sowohl die Bundesländer als auch die Oberlandesgerichtsbezirke haben ihre eigenen Regelungen. Wer sich bereits im Vorfeld informiert, findet eher einen Referendariatsplatz, der den eigenen Vorstellungen entspricht.
Ein Referendaranwärter kann sich an jedem Oberlandesgerichtsbezirk bewerben. Doch bei der Vergabe spielen unterschiedliche Kriterien eine Rolle. Hierzu zählen die Qualifikation, soziale Gründe, wie etwa Heirat und Kinder, der Wohnsitz, das Lebensalter und Härtefallregelungen. Die Einstiegstermine sind sehr unterschiedlich. Manche OLGs ermöglichen nur zweimal im Jahr den Einstieg. An anderen ist der Beginn eines Referendariats bis zu vier Mal im Jahr möglich. Wer also in der Nähe seines Wohnortes einen Referendariatsplatz sucht, muss mit Wartezeiten rechnen. Einen Einfluss auf die Wartefristen hat zusätzlich noch die Anzahl der Bewerber. Die Liste orientiert sich ausschließlich an der zeitlichen Reihenfolge der Anträge. Sollte also ein Angebot abgelehnt werden, wird der Bewerber ab diesem Zeitpunkt mit dem Datum der Ablehnung in dieser Liste geführt und rückt also wieder nach hinten.
Wichtig ist es außerdem, die Bewerbungsfristen zu beachten. Sie sind nicht einheitlich geregelt – meistens müssen die Unterlagen spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin eingereicht werden.
Pi mal Daumen sind es drei Monate, die zwischen Abgabe der Bewerbung und dem Angebot eines Referendariats verstreichen können. In Berlin oder Hamburg kann es sogar mehr als ein Jahr dauern, bis man den begehrten Platz bekommt. Praktika und Nebenjobs, aber auch Zusatzqualifikationen wie Promotion oder der Master of Laws (LL.M.) sind Möglichkeiten, um die Wartezeit zu überbrücken. Doch nicht nur das fachliche Know-how kann während dieser Zeit geschärft werden. Du kannst dich auch abseits der üblichen Juristenpfade weiterbilden: Viele Kanzleien sehen es gerne, wenn sich Juristen nicht nur im Dunstkreis der Rechtswissenschaften bewegen.
Auch die Bezahlung - die so genannte Unterhaltsbeihilfe - variiert je nach Bundesland: Am wenigsten zahlen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern mit 950 Euro monatlich, Spitzenreiter ist Brandenburg mit rund 1.250 Euro. Wer sich etwas dazuverdienen möchte, sollte nicht vergessen, dass Nebentätigkeiten grundsätzlich genehmigt werden müssen. In manchen Bundesländern werden die Einkünfte aus den Nebenverdiensten auf das Referendarsgehalt angerechnet, in anderen nicht. Natürlich gibt es auch während des Referendariats Urlaubsanspruch. In NRW etwa sind es 28 Tage.
Die 24 Monate des Referendariats sind in mehrere Pflicht- und eine Wahlstation aufgeteilt. Gemeinsam sind den Referendarausbildungen die Stationen Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Anwaltsstation. Unterschiede gibt es in der Reihenfolge und der Länge der einzelnen Stationen. Wer sich also schon während des Studiums für bestimmte Rechtsbereiche besonders interessiert, sollte auf die unterschiedlichen Schwerpunkte der Oberlandesgerichtsbezirke achten. Für die Wahlstation kommen verschiedene Stellen infrage. Sie kann bei der Staatsanwaltschaft, einer Behörde, einem Rechtsanwalt oder auch im Ausland absolviert werden.
"Als Rechtsreferendar hat man zum Abschluss seiner Ausbildung nochmals die Chance, den individuellen Interessenschwerpunkt herauszuarbeiten. Im Idealfall wird die Wahlstation als vorgezogene Probezeit bei einem potenziellen Arbeitgeber genutzt, sodass ein fließender Übergang ins Arbeitsleben in einem bekannten Umfeld stattfinden kann.
Aber auch Lücken im Lebenslauf können im Rahmen der Wahlstation gefüllt werden - beispielsweise den fehlenden Einblick in eine internationale Großkanzlei oder ein größeres Unternehme. Auch ein nicht vorhandener Auslandsaufenthalt in der bisherigen Ausbildung kann in dieser Station umgesetzt werden. Hier empfiehlt sich eine Verknüpfung mit der Anwaltsstation. Global agierende Kanzleien bieten diese Kombination regelmäßig an: Absolviert man seine Anwaltsstation am deutschen Standort einer internationalen Einheit, besteht häufig die Möglichkeit, seine Wahlstation in einem ausländischen Büro der Kanzlei zu verbringen."
Im juristischen Referendariat geht es aber nicht nur um die Praxis, sondern in Arbeitsgemeinschaften auch um die Theorie. Gegen Ende des Referendariats steht den angehenden Juristen schließlich das zweite Staatsexamen bevor. Ein Teil des Referendariats ist deshalb den Examensvorbereitungen gewidmet. Probeklausuren werden geschrieben und Aktenvorträge für das Examen geübt. Nach einem Einführungslehrgang erfolgt dann ein AG-Tag pro Woche zu je vier Unterrichtsstunden von 60 Minuten. Das Stundenpensum in den Arbeitsgemeinschaften steigt zum Ende stark an und zum Schluss gibt es richtige Klausuren-Wochen. Wiederum ist die Anzahl der Klausuren je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Während in Hessen und Nordrhein-Westfalen nur acht Klausuren anstehen, sind es in Bayern elf.