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Die Bundeswehr schützt Deutschland und seine Verbündeten, beteiligt sich an Auslandseinsätzen und an der nationalen Krisenvorsorge.
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„Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ So legt es das Grundgesetz im Artikel 87a fest. Der Auftrag der Bundeswehr ist demzufolge die Verteidigung. Im Kalten Krieg bedeutete das, einen unmittelbaren Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland und ihre Partner in der NATO abzuwehren. Es ging um den Schutz des Bündnisgebietes und seiner Bevölkerung vor einem potenziellen Aggressor. Dies ist auch heute wieder der Kern des Auftrages der Bundeswehr.