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Über 25 Jahre Tätigkeit im Bereich des geistigen Eigentums haben die Position des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) konsolidiert. Das Amt ist eine unabhängige, eigenfinanzierte und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Agentur der Europäischen Union (EU). Sie ist für die EU-weite Eintragung von Marken und Geschmacksmustern zuständig und eine der technologisch fortschrittlichsten und innovativsten Einrichtungen im Bereich des geistigen Eigentums. Neue Technologien wie Künstliche Intelligenz (KI) oder Blockchain sind jetzt sogar vollständig in die Praxis des EUIPO eingebettet und Teil seiner einzigartigen und unschlagbaren geschäftlichen Philosophie, nämlich die Eintragung und der Schutz von Marken und Geschmacksmustern europaweit – kostenwirksam, zuverlässig und zeitnah.

Das EUIPO hat die neuen Trends der Globalisierung und zunehmenden Bedeutung der Durchsetzung im Bereich des geistigen Eigentums vollständig verinnerlicht. Seit 2013 ist das Amt über die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums (die Beobachtungsstelle) für Forschung, Kommunikation, Wissensaustausch und Zusammenarbeit mit Durchsetzungsbehörden zuständig, wobei alle Rechte des geistigen Eigentums abgedeckt werden.

Das EUIPO ist nicht nur in Europa tätig, sondern hat seine Arbeit inzwischen auf die fünf Kontinente ausgeweitet und führt beispielsweise EU-Projekte zum geistigen Eigentum in China, Südostasien, Lateinamerika, der Karibik und Afrika durch.

Das EUIPO verfügt in Alicante mit einem neu eingeweihten Campus über einen privilegierten Standort direkt am Meer, an dem die Bediensteten von den Einrichtungen des Amtes profitieren (z. B. Einzelhandelsdienstleistungen, Sporteinrichtungen). Darüber hinaus verfügt Alicante über eine Europäische Schule. Seit 2008 setzt sich das Amt dafür ein, mit umfassenden Initiativen seine Umweltauswirkungen zu verringern. Durch seine geografische Lage in Alicante hat das Amt eine ausgezeichnete Verkehrsanbindung mit Hochgeschwindigkeitszügen zu vielen Städten und dem viertgrößten Flughafen des Landes. Das EUIPO bietet eine einzigartige Mischung aus beruflichen Möglichkeiten und Lebensqualität.

Das EUIPO ist eine lebhafte, multikulturelle Organisation, deren Arbeitssprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch sind.

Weitere Informationen finden Sie auf der nachstehenden Website: https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/home


2. AUFGABEN

Von den erfolgreichen Bewerbern wird erwartet, dass sie im Bereich des geistigen Eigentums folgende Aufgaben unter Nutzung von KI-fähigen Tools für die Verwaltung von Vermögenswerten des geistigen Eigentums ausführen:

  • Verfassen von Entscheidungen in der Sache, z. B. in Bezug auf absolute Eintragungshindernisse, Widerspruch, Löschung von Marken und GGMNichtigkeitsverfahren;
  • Mitwirkung an horizontalen Aktivitäten, einschließlich Nutzerorientierung, Leistung, Qualität und Erweiterung von Wissen;
  • Bearbeitung von Beschwerdeakten und Ausarbeitung von Beschwerdeentscheidungen für die fünf Kammern und die Große Kammer in allen Marken- und Geschmacksmusterangelegenheiten;
  • Teilnahme an Verfahren zur wirksamen Beilegung von Streitigkeiten vor den Beschwerdekammern, einschließlich Verfahren zur alternativen Streitbeilegung;
  • Unterstützung bei Recherche und Analyse der Rechtsprechung der Beschwerdekammern und der Europäischen Gerichte;
  • Teilnahme an internen Netzwerken mit einschlägigen rechtlichen und auf das Kerngeschäft bezogenen Programmen;
  • Rechtsberatung und juristische Unterstützung der Hauptabteilungen und Bediensteten zur Förderung aller Tätigkeiten des Amtes im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums;
  • Vertretung des EUIPO vor dem Gerichtshof der Europäischen Union;
  • Juristische Unterstützung bei der Konvergenz der Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums mit nationalen Ämtern und bei anderen europäischen und internationalen Kooperationsmaßnahmen;
  • Durchführung von Tätigkeiten in Bezug auf die Europäische Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, einschließlich Urheberrecht;
  • Analyse, Vorbereitung und Ausarbeitung komplexer Rechtstexte und Strategiepapiere, z. B. von Leitlinien des Amtes oder im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten und der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums;
  • Schulung und Anleitung neuer Mitarbeiter in deren Aufgabenbereich;
  • Koordinierung, Beaufsichtigung und Führung von Mitarbeitern;
  • Mitwirkung bei der Abfassung von Arbeitsplänen, Arbeitsanweisungen, Vermerken sowie externen und internen Richtlinien;
  • Beitrag zur Anwendung von KI und bewährter KI-Verfahren im Bereich des geistigen Eigentums.

Für alle Bediensteten geltende Aufgaben:

  • aktive Mitarbeit an der Verwirklichung der Ziele des EUIPO entsprechend dem Strategieplan des Amtes;
  • Wahrnehmung sonstiger arbeitsbezogener und vom Vorgesetzten nach Bedarf zugewiesener Aufgaben und Verantwortlichkeiten.


3. ZULASSUNGSKRITERIEN

Um zu diesem Auswahlverfahren zugelassen zu werden, müssen Bewerber zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist alle nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

Allgemeine Bedingungen

  • Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen;
  • Sie müssen im Besitz der staatsbürgerlichen Rechte sein;
  • sie müssen etwaigen Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein;
  • sie müssen den für die Ausübung der Aufgaben erforderlichen sittlichen Anforderungen genügen;
  • Sie müssen die körperliche Eignung für die Ausübung der Aufgaben besitzen. 

Ausbildung

  • Sie müssen über ein Bildungsniveau verfügen, das einem durch ein Abschlusszeugnis in Rechtswissenschaften oder eine gleichwertige Qualifikation bescheinigten abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren entspricht.

Berufserfahrung

  • Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung in Vollzeit in einem Zusammenhang mit den unter „Aufgaben“ beschriebenen Tätigkeiten und auf der Ebene dieser Tätigkeiten, und zwar im Bereich des geistigen Eigentums.

Sprachkenntnisse

  • gründliche Kenntnisse der englischen Sprache (mindestens Niveau C1) – Sprache 1;
  • gute Kenntnisse einer der Amtssprachen der EU (mindestens Niveau B2) – Sprache 2

Die angegebenen Niveaus beziehen sich auf den Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen.

Computerkenntnisse

Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit Computern sind obligatorisch. Die Bewerber müssen umfassende praktische Erfahrung mit Anwendungsprogrammen wie dem MS Office-Paket oder Ähnlichem (im Wesentlichen Word, Excel, PowerPoint, Outlook, MS Project), Datenbanken (auf Benutzerebene) und Internetrecherche erworben haben.


4. AUSWAHLKRITERIEN

Bei der Auswahl der qualifiziertesten Bewerber wird das Amt folgende Kriterien zugrunde legen:

  • Postgraduiertenstudium im Bereich geistiges Eigentum und/oder Spezialisierung im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums;
  • nachgewiesene Arbeitserfahrung in einem multikulturellen Umfeld;
  • gründliche Kenntnis einer der folgenden Sprachen der Europäischen Union – Dänisch, Deutsch, Irisch, Niederländisch, Schwedisch oder Ungarisch – mindestens Niveau C1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – Sprache 3;
  • nachgewiesene Kenntnisse in Bezug auf neue Technologien wie künstliche Intelligenz und Blockchain im Bereich des geistigen Eigentums.

Neben den vorgenannten Kriterien werden die zu einem Gespräch und zu Prüfungen eingeladenen Bewerber auch danach beurteilt, inwieweit sie die folgenden Anforderungen erfüllen: 


Kompetenzen

Insbesondere:

  • Kommunikationskompetenz: klare und präzise Ausdrucksweise in Wort und Schrift;
  • Analysefähigkeit und Problemlösung: Ermittlung möglicher Schwachstellen bei komplexen Zusammenhängen und Entwicklung kreativer und praktischer Lösungen;
  • Teamfähigkeit: Fähigkeit, in Teams und über Organisationsgrenzen hinaus mit anderen zusammenzuarbeiten und Unterschiede zwischen Menschen zu respektieren; Fähigkeit, durch die Förderung gemeinsamer Ziele Teamgeist herzustellen und Wissen und Erfahrung auszutauschen;
  • Lernen und persönliche Entwicklung: Fähigkeit, persönliche Kompetenzen und Kenntnisse über die Organisation und ihr Umfeld weiterzuentwickeln und zu verbessern; Fähigkeit, sich für die Weiterbildung anderer, für den Wissensaustausch und die systematische Verbesserung der Arbeitsverfahren einzusetzen;
  • Festlegung von Prioritäten und Organisationskompetenz: Fähigkeit, den wichtigsten Aufgaben Priorität einzuräumen, flexibel zu arbeiten und das eigene Arbeitspensum und das anderer effizient zu organisieren;
  • Belastbarkeit: Fähigkeit, auch unter hoher Arbeitsbelastung effizient zu arbeiten, flexibel zu sein und sich an Veränderungen im Arbeitsumfeld anzupassen; Fähigkeit, andere zu ermutigen, dasselbe zu tun, und sich selbst und das Team zu Offenheit gegenüber sich ändernden Bedingungen anzuhalten;
  • Qualitäts- und Ergebnisorientiertheit: Übernahme persönlicher Verantwortung und Ergreifung von Initiative, um die gestellten Aufgaben nach hohen Qualitätsansprüchen und unter Einhaltung der vorgegebenen Verfahrensabläufe zu erledigen; eindeutige Kundenorientierung (intern und extern); Aufbau systematischer und methodischer Abläufe für die Durchführung von Projekten und die Ausführung der eigenen Aufgaben sowie in Bezug auf die Arbeit des eigenen Teams;
  • Führungsqualitäten: Fähigkeit, Mitarbeiter und Teams zu führen und anzuleiten, um die gesteckten Ziele zu erreichen; Fähigkeit, Aufgaben angemessen innerhalb des eigenen Teams zu delegieren und klare Anweisungen zu erteilen; Fähigkeit, bei den Mitarbeitern eine positive Einstellung zur eigenen Arbeit und zur Mitarbeit am Erfolg des EUIPO zu entwickeln und sie dafür zu begeistern.


5. GESPRÄCHE UND SCHRIFTLICHE TESTS

Vorauswahl

Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen und die nach den unter Ziffer 4 aufgeführten Auswahlkriterien als die qualifiziertesten Bewerber eingestuft wurden, können aufgefordert werden, eine Prüfung ihrer Sprachkenntnisse (insbesondere ihrer mündlichen Kenntnisse in Englisch) zu absolvieren und den Nachweis für ihre Berufserfahrung und/oder andere Fähigkeiten, Kenntnisse und Kompetenzen zu erbringen. Eine solche Aufforderung begründet keinen Anspruch auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch; sie stellt einen Schritt im Verfahren zur Auswahl der am besten geeigneten Bewerber für eine Einladung zum Gespräch dar.

Vorstellungsgespräch

Die Gespräche werden virtuell durchgeführt und angesichts der Art der Stelle auf Englisch geführt. Weitere relevante Sprachen, die die Bewerber in ihrer Bewerbung/ihrem Lebenslauf angegeben haben, können je nach dem in der vorliegenden Stellenausschreibung angegebenen Niveau bewertet werden

Die Gespräche könnten in den Monaten Juni/Juli 2021 stattfinden. Die interessierten Bewerber werden gebeten, dies zu berücksichtigen und im Falle einer Einladung angemessene Vorkehrungen zu treffen.

Bei dem Gespräch werden die Kenntnisse der Bewerber über die auszuführenden Aufgaben (fachliche Kenntnisse und verhaltensbezogene Kompetenzen), die Tätigkeiten des Amtes und die Kenntnisse über die EU sowie die Eignung für die Wahrnehmung der mit der Stelle verbundenen Aufgaben und für die Tätigkeit in einem internationalen Umfeld beurteilt.

Bewerber, die zum Gespräch eingeladen werden, müssen vor der Teilnahme an dem Gespräch geeignete berufliche Referenzen vorlegen.

Prüfung(en)

Zur Beurteilung eines oder mehrerer der vorstehend genannten Aspekte werden ein oder mehrere schriftliche Prüfungen durchgeführt. Bewerber, die zum Vorstellungsgespräch und zu den schriftlichen Prüfungen eingeladen werden, erhalten zusammen mit der Einladung ausführliche Informationen.


6. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BESCHÄFTIGUNGSBEDINGUNGEN

Allgemeine Hinweise zu den Auswahl- und Einstellungsverfahren des EUIPO sowie den Beschäftigungsbedingungen können hier abgerufen werden.


7. EINREICHUNG VON BEWERBUNGEN

Bewerbungen können hier eingereicht werden.

Alle Unterlagen, die in dieser Stellenausschreibung in Form von Links enthalten sind bzw. genannt werden, gelten als Bestandteil der vorliegenden Stellenausschreibung

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