Eine Abmahnung ist ein Hinweis auf ein Fehlverhalten, das nicht toleriert werden kann. Wird dieses Fehlverhalten trotzdem fortgesetzt, drohen Konsequenzen. Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung einer wirksamen, verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung. Wann eine Abmahnung wirksam ist und welche Auswirkungen sie hat, verraten wir dir jetzt.
Eine Abmahnung ist ein deutliches Warnsignal vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer. Doch nicht immer hat der Arbeitgeber das Recht eine Abmahnung auszusprechen. Wir verraten dir alles, was du über deine Rechtslage wissen musst.
In der Regel werden Abmahnungen vom Arbeitgeber ausgesprochen. Aber auch der Arbeitnehmer kann einen Vertragsverstoß der Gegenseite mit einer Abmahnung beanstanden. Auf Seiten des Arbeitgebers dürfen alle Personen die Abmahnung aussprechen, die dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt sind.
Eine Abmahnung erfolgt meistens schriftlich. Dennoch ist auch eine mündliche Abmahnung rechtlich und wirksam. Da der Inhalt einer mündlichen Abmahnung nach einiger Zeit nicht mehr nachvollzogen werden kann, empfiehlt sich die schriftliche Abmahnung.
Abmahnungen dürfen nur aufgrund von Vertragsverstößen ausgesprochen werden. Den Grund für die Abmahnung muss der Arbeitgeber beweisen können. Mögliche Vertragsverstöße wären Verspätungen, Arbeitsverweigerung oder -bummelei. Krankheitsbedingte Fehlzeiten zählen nicht als Kündigungsgrund.
Eine Abmahnung ist in der Regel die Voraussetzung für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung. Damit verschlechtert die Abmahnung die kündigungsrechtliche Situation, da der Arbeitgeber im Wiederholungsfall das Recht hat, dem Arbeitnehmer aus verhaltensbedingten Gründen zu kündigen. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, sein Verhalten zu verbessern.
Damit eine Abmahnung vorliegt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das zu beanstandende Verhalten muss vom Arbeitgeber genau beschrieben werden können (mit Datum und Uhrzeit). Die Abmahnung muss den Vertragsverstoß deutlich machen (Dokumentationsfunktion) und klarstellen, dass das Verhalten in Zukunft nicht mehr geduldet wird (Hinweisfunktion) und für den Wiederholungsfall mit einer Kündigung zu rechnen ist (Warnfunktion). Auch eine mündlich ausgesprochene Abmahnung ist wirksam.
Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Abmahnungen auszusprechen, bevor er den Arbeitnehmer kündigt. Eine Abmahnung genügt, um im Wiederholungsfall eine Kündigung aussprechen zu dürfen. Bei kleineren Verstößen wird oft mehrmals abgemahnt bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
Ist der Verstoß allerdings schwerwiegend, kann der Arbeitnehmer sofort ohne Abmahnung gekündigt werden. Eine Kündigung ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer uneinsichtig im Hinblick auf sein fehlerhaftes Verhalten ist.
Eine grundlose Abmahnung sollte man nicht einfach so hinnehmen. Sammle Gegenbeweise, am besten mit Zeugen und gib eine Stellungnahme zur Personalakte ab. Ist die Abmahnung unberechtigt, kann man auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Bitte den Betriebsrat um Unterstützung. Aber selbst wenn man nichts unternimmt, muss der Arbeitgeber bei einer späteren Kündigung im Kündigungsschutzprozess beweisen, dass die Abmahnung formal korrekt und gerechtfertigt war.
Grundsätzlich gilt, dass Abmahnungen spätestens nach drei Jahren unwiederrufliche aus der Personalakte entfernt werden müssen.
(Bitte beachte, dass die von uns gegebenen Informationen keine fundierte Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen können.)