Homeoffice - auch im Heimbüro gelten Regeln

Zurzeit gilt für Büroarbeiter durch das Infektionsschutzgesetz wieder eine Pflicht zum Homeoffice. Während der gesamten Pandemiezeit hat sich das Homeoffice-Modell nicht zuletzt aufgrund der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen verbreitet. Dennoch gibt es immer noch verschiedene Missverständnisse zur Gestaltung dieses Arbeitsplatzmodells. Auch sind viele Beteiligte geteilter Meinung zu den Vor- und Nachteilen. Dabei ist eines sicher: Das Homeoffice ist kein rechtsfreier und regelfreier Raum.

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Was ist Homeoffice? 

Homeoffice oder Home Office ist eine flexible Arbeitsform. Sie ähnelt der Telearbeit. Die Arbeitnehmer sind im Homeoffice vollständig oder teilweise aus ihrem privaten Umfeld heraus tätig. Der Definition nach muss Homeoffice aber nicht bedeuten, dass unbedingt von zu Hause aus gearbeitet wird. Homeoffice kann auch allgemein für mobiles Arbeiten stehen. Dann wird etwa aus einem Verkehrsmittel heraus gearbeitet. Homeoffice ist regelmäßig nur für Tätigkeiten geeignet, die unter Einsatz von Telekommunikation geleistet werden können. Wichtigste Arbeitsmittel sind hier Internet und Telefon. Für verschiedene Bereiche eignet sich das Homeoffice daher nicht, beispielsweise für Produktion oder für Arbeitstätigkeiten mit direktem Kundenkontakt.

Welche rechtlichen Vorgaben und Umsetzungsmöglichkeiten gelten für das Homeoffice?

Die flexible Arbeit über das Homeoffice stellt insbesondere Arbeitgeber vor Herausforderungen. Vornehmlich müssen sie den Mitarbeitern die typischen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die sie auch im betrieblichen Büro bereitstellen. Dazu kann je nach Lage des Einzelfalls auch entsprechendes Mobiliar gehören, das ergonomischen Anforderungen entspricht. Allerdings wird es nicht verhältnismäßig sein, dass der Arbeitgeber im Zuge der aktuellen Homeoffice-Pflicht die gesamte Ausstattung im Heimbüro zur Verfügung stellen muss. Er hat aber das Homeoffice mit seinen Bedingungen in allen seine Gefährdungsbeurteilung für die Sicherheit am Arbeitsplatz einzubeziehen. Es ist daher grundsätzlich ratsam, sich über die Pflichten und Umsetzungsmöglichkeiten des Homeoffice umfassend zu informieren. Im Fokus der Arbeitsmittel steht die notwendige Hard- und Software für die digitale Arbeit außerhalb des betrieblichen Umfeldes. Idealerweise verständigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Stellung und die Nutzung entsprechender Arbeitsmittel.

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Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber im Homeoffice auch weiterhin unter anderem für:

  • Arbeitsschutz
  • Gesundheitsschutz
  • Datenschutz

Flexibilität mit Blick auf den Arbeitsort bedeutet für den Arbeitnehmer nicht unbedingt, dass sich seine Arbeitszeit flexibel gestaltet. Hier gelten weiterhin die Regelungen des Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages, der auch den zeitlichen Rahmen im betrieblichen Umfeld vorgibt. Hatte der Arbeitnehmer im betrieblichen Büro flexible Arbeitszeiten, kann er auch im Homeoffice flexibel arbeiten. Sind bestimmte Kernzeiten vorgeschrieben, sind diese zeitlichen Vorgaben auch im Homeoffice zu beachten. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer während der geschuldeten Arbeitszeit erreichbar sein müssen. Sie müssen auch die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten beachten.

Nicht jeder Arbeitnehmer kann von zu Hause aus arbeiten. Hier sind insbesondere Störungen durch die Anwesenheit anderer Personen zu beachten. Gerade die Kinderbetreuung kann die Arbeit im Homeoffice beeinflussen. Es kann zudem datenschutzrechtlich relevant sein, dass ein Familienmitglied durch die Tätigkeit im Homeoffice Einblick in geschützte Daten erhalten könnte. Diese Aspekte müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinschaftlich klären. Selbst während der über das Infektionsschutzgesetz verhängten Homeoffice-Pflicht für Bürotätigkeiten ist es nicht möglich, jeden Arbeitnehmer zum Homeoffice zu verpflichten. Die jeweiligen Bedingungen müssen stimmen.

Probleme können sich auch dann ergeben, wenn etwa der Arbeitnehmer zu Hause nicht über eine schnelle Internetverbindung verfügt, die zur Erfüllung seiner Arbeitsaufgabe notwendig wäre.

Was ist aktuell über den Infektionsschutz zu beachten?

Der § 28 b Infektionsschutzgesetz schreibt zurzeit Homeoffice für Büroarbeiter vor. Das bedeutet, Arbeitgeber müssen Büroarbeitern Homeoffice anbieten und Arbeitnehmer müssen das Angebot regelmäßig annehmen. Zwingende betriebliche Gründe können dagegen sprechen, ein Angebot für die Tätigkeit im Homeoffice zu machen. Unter bestimmten Umständen kann auch der Arbeitnehmer selbst mit einer formlosen Mitteilung begründet das angebotene Homeoffice ablehnen.

Welche Vor- und Nachteile hat das Homeoffice?

Homeoffice steht im Vergleich zur Arbeit im betrieblichen Umfeld für viele Veränderungen. Kontakt zu Kollegen besteht jetzt in der Regel nur noch über digitale Kommunikationsformen. Nicht jeder genießt die mögliche Einsamkeit, die mit dieser Art zu arbeiten verbunden sein kann. Auch für Führungskräfte kann es schwierig sein, den Teamgeist und die Kommunikation der Teammitglieder untereinander aufrechtzuerhalten. Andererseits bietet das Homeoffice gerade Familien eine erhöhte Flexibilität. Außerdem lässt sich so während der Pandemie der Gesundheitsschutz aller Beteiligten besser umsetzen, ohne dass die Arbeitsleistung darunter leiden muss.

Für manche Manager kann es eine Herausforderung sein, die gewohnte Kontrolle aus der sonst üblichen Anwesenheit der Arbeitnehmer abzugeben. Wenn alle Beteiligten an einem Strang ziehen, kann sich das Homeoffice insgesamt als Option für eine noch bessere Zusammenarbeit und mehr Vertrauen erweisen. Dafür ist es aber notwendig, die veränderte Situation im Homeoffice zu erkennen und darauf zu reagieren. Für sich genommen ist das Homeoffice weder vorteilhaft noch nachteilig. Es kommt hier darauf an, wie Unternehmen und Arbeitnehmer mit dem Homeoffice umgehen. Von sich aus disziplinierte und selbstverantwortlich arbeitende Mitarbeiter werden weniger Probleme mit der Homeoffice-Situation haben. Andere werden die Führung und den dauernden Kontakt zu ihren KollegInnen eher vermissen, worunter im Einzelfall auch die Arbeitsleistung leiden könnte. Ob intensives Homeoffice dazu führt, dass sich die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschieben, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Ebenso ist unklar, ob manche Menschen die Arbeit von daheim als psychische Belastung empfinden könnten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind an dieser Stelle verstärkt gefragt, gesundheitliche Aspekte der Arbeit von Zuhause aus im Blick zu behalten.

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