Patentanwälte sind keine Volljuristen, sondern Naturwissenschaftler oder Techniker mit rechtlicher Zusatzausbildung. Nach der anspruchsvollen Ausbildung wartet ein spannender – und gut bezahlter – Job.
Ob Telefon, Glühbirne oder iPhone-Design, Patentstreitigkeiten gab es immer und wird es immer geben. Kein Wunder also, dass es nach Angaben der Patentanwaltskammer allein in Deutschland rund 3.500 Patentanwälte gibt. Sie prüfen, ob Neuentwicklungen nicht bereits von anderen Firmen oder Institutionen rechtlich geschützt wurden, und unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung der Anmeldung. Außerdem kümmern sie sich um Lizenzverträge und überwachen die kommerzielle Nutzung der Patente.
Dabei sind Patentanwälte nicht nur Experten im Patentrecht, sondern haben vor ihrer juristischen Ausbildung ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen. Warum sie diese Doppelqualifikation für den Beruf mitbringen müssen, erklärt Markus Gollrad, Koordinator des Zentrums für geistiges Eigentum an der TU Berlin: „Ein Patentanwalt muss neue Technologien schnell verstehen und mit bestehenden vergleichen können. Er berät Erfinder und vertritt sie vorm Patentamt und vor Gericht. Daneben sind Patentanwälte auch für den Schutz von Marken und Designs zuständig.“ Kurz gesagt: Patentanwälte dolmetschen an der Schnittstelle von Recht und Technik. Dazu müssen sie beide Sprachen sprechen und verstehen.
Neben dem Fachstudium müssen angehende Patentanwälte mindestens ein Jahr praktische Erfahrung vorweisen können, um die knapp dreijährige Ausbildung zu absolvieren: In dieser Zeit sind sie rund zwei Jahre in einer Patentanwaltskanzlei beschäftigt, um die juristischen Grundlagen des Patentrechts kennenzulernen. Begleitend legen die Anwärter an einer juristischen Fakultät das erste Staatsexamen ab oder belegen einen zweijährigen Kurs an der Fernuniversität Hagen zum Zivilrecht. Anschließend verbringen sie mindestens acht Monate im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und im Bundespatentgericht München. Danach folgt die staatliche Prüfung zum Patentassessor, deren Bestehen Voraussetzung für die Vereidigung als Patentanwalt ist.
Wer die formelle juristische Zusatzausbildung scheut, kann alternativ nach dem Studium den Beruf des Patentingenieur ausüben. Markus Gollrad erklärt die Unterschiede zwischen den beiden Berufen: „Der Patentingenieur ist ein Ingenieur, der gute Kenntnisse über die Möglichkeiten des rechtlichen Schutzes von Technologien hat. Er ist aber nicht zur Vertretung vor Gericht oder vor dem Patentamt zugelassen.“ Patentingenieure dürfen also keine Rechtsberatung Dritter vornehmen. Sie prüfen zum Beispiel, welche Erfindungen für Unternehmen neu und lukrativ sind. Dabei machen sie auch Vorschläge, wie Produkte weiterentwickelt und geschützt werden können – und damit langfristige Umsatzgaranten bleiben.
Für Patentingenieure gibt es keinen offiziellen Ausbildungsweg. Ihr Know-how erlangen sie über ein Zusatzstudium oder per Direkteinstieg im Training on the job. Sie arbeiten in Patentanwaltskanzleien oder in den Entwicklungs- oder Patentabteilungen von Unternehmen. Bislang bieten in Deutschland nur die TU Berlin und die Ernst-Abbe-Hochschule Jena einen Master-Studiengang an, der zum Patentingenieur qualifiziert. Doch wer sich die Option, Patentanwalt zu werden, offenhalten möchte, muss sich für die TU entscheiden: Ein Fachhochschulstudium reicht für die Ausbildung zum Patentanwalt nicht aus, und auch den Bachelor akzeptiert die zuständige Anwaltskammer nicht. Es muss schon ein Diplom- oder Master-Abschluss von einer Universität sein.
Der Beruf im Patentwesen ist anspruchsvoll: Wer hier tätig ist, muss sowohl technisch verstehen als auch juristisch einwandfrei formulieren können, was an einer Entwicklung das Neuartige ist. Dabei geht es um Patentanmeldungen für Neuentwicklungen oder um die Sicherung bereits erteilter Schutzrechte. Patentanwälte beraten ihre Mandanten in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und vertreten sie vor dem Patentamt und dem Patentgericht. Dabei können sie freiberuflich, in einer Kanzlei oder als angestellte Anwälte in einem Unternehmen arbeiten.
Laut Gollrad sind die Karriereperspektiven sowohl für Patentanwälte als auch -ingenieure sehr gut: „Die Zahl der jährlichen Patentanmeldungen steigt und Patente werden immer mehr zum Instrument von Unternehmensstrategie. Experten, die den Wert einer Technologie zu beurteilen wissen und gleichzeitig die rechtlichen Schutzinstrumente kennen, sind selten und gefragt.“
Schon während der Ausbildung zum Patentanwalt verdienst du als Anwärter zwischen 35.000 und 40.000 Euro im Jahr – je nachdem, in welcher Kanzlei du arbeitest, kann noch ein Bonus dazukommen. Die Gehaltsspanne bei Berufseinsteigern ist recht groß: zwischen 80.000 Euro und 120.000 Euro im Jahr ist alles drin. Nach längerer Berufserfahrung mit entsprechenden Weiterbildungen zahlt sich die Doppelqualifikation als Absolvent der Naturwissenschaft und der Ausbildung zum Patentanwalt richtig aus: Spitzenverdiener erhalten Gehälter von bis zu 150.000 Euro und mehr.