Die Semesterferien bieten eine ideale Möglichkeit, um sich als Student ein Wenig Geld dazuzuverdienen. Und: Ein Nebenjob macht sich immer gut im Lebenslauf. Was du rund um die Altersbeschränkungen, das Gehalt, BAföG und mögliche Steuern wissen musst, erfährst du jetzt. Wir haben dir außerdem die besten Ferienjob-Ideen zusammengefasst.
1. Altersbeschränkungen bei Studentenjobs: Ab 16, ab 18 usw.
2. Bewerbungsschreiben: Bewerbe ich mich am besten per Mail oder Post?
3. Von Zuhause aus: Online-Nebenjob im Home-Office
4. Wie ist das Gehalt bei einem Ferienjob?
5. Bekomme ich trotz eines Ferienjobs BAföG?
6. Muss ich Steuern zahlen und eine Steuererklärung einreichen?
7. Ideen: Auf dem Campingplatz, im Zoo und Ausland, in der Produktion oder als Promoter
Bist du 16 oder 17 Jahre alt, gelten für dich Sonderregelungen. Akkordarbeit oder andere Jobs, die körperlich anstrengend oder gefährlich sind, bleiben für dich Tabu. Jobs in Bars oder Nachtclubs, wo alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind für dich ebenfalls nicht rechtens. In der Regel darfst du auch nicht am Wochenende arbeiten. Es gibt allerdings Ausnahmen, wie zum Beispiel in der Gastronomie, Landwirtschaft, Pflege oder in Reperaturwerkstätten. Jobbst du in einem Restaurant, darfst du nur bis maximal 22.00 Uhr arbeiten - auch am Wochenende. Bei mehrschichtigen Unternehmen liegt die Grenze bei 23.00 Uhr.
Bist du 18 Jahre alt oder älter, darfst du in der Woche maximal 20 Stunden arbeiten - vorausgesetzt, du bist Vollzeitstudent. In den Semesterferien darfst du deiner Nebentätigkeit 40 Stunden in der Woche, sprich acht Stunden pro Tag, nachgehen. Bei den Pausenregelungen gilt: Arbeitst du mehr als sechs Stunden am Stück, musst du eine halbe Stunde Pause machen.
► Hier kannst du mehr zum Thema Arbeitszeit nachlesen.
Die meisten Ferienjobs werden durch Kontakte, Aushänge oder Stellenausschreibungen gefunden. Es schadet aber nicht, wenn du selbst die Initiative ergreifst und auf Unternehmen zugehst. Vielleicht rufst du einfach mal bei einem Unternehmen an und fragst, ob derzeit Ferienjobber gesucht werden. Wenn ja, kannst du fragen, wie du deine Bewerbung einreichen sollst - ob per E-Mail oder Post. Auch wenn es "nur" ein Ferienjob ist, eine ordentliche Bewerbung wird immer gut ankommen. Bei dem Bewerbungsschreiben solltest du dir aus diesem Grund genauso viel Mühe geben, als wäre es deine Bewerbung um einen Fulltime-Job. Da Ferienjobs sehr häufig durch Kontakte vergeben werden, kann es durchaus vorkommen, dass du keine schriftliche Bewerbung schreiben musst. Meist reicht dann ein mündliches Gespräch.
► Hast du noch Schwierigkeiten? Hier findest du Tipps für dein perfektes Bewerbungsschreiben.
Jobangebote gibt es einige. Allerdings sind nicht alle seriös - vor allem, wenn es um die Heimarbeit geht. Welche Punkte du bei den Jobangeboten besonders im Blick haben solltest? Wir haben dir die drei wichtigsten Tipps zusammengefasst:
Bist du volljährig, hast du das Recht auf den Mindestlohn von 9,35€ pro Stunde. Je nach Branche und Job kann dein Gehalt natürlich auch etwas höher ausfallen.
Bist du minderjährig, muss dir dein Arbeitgeber nicht den Mindestlohn zahlen.
Bekommst du BAföG, darfst du dir bis zu 4.480 € dazuverdienen. Verdienst du mehr, wird die Differenz auf dein BAföG angerechnet.
Verdienst du bis zu 450 Euro im Monat, zahlst du keine Steuern an das Finanzamt. Verdienst du mehr als diesen Betrag, solltest du aufpassen, dass du nicht über 7688 Euro im Jahr verdienst (mit Werbekostenpauschale sind es bis zu 8600 Euro), da dir sonst das Kindergeld nicht mehr zusteht.
Werden dir Lohnsteuern abgezogen obwohl dein Verdienst unter der Verdienstgrenze liegt, solltest du eine Steuererklärung einreichen. Damit bekommst du deine monatliche bezahlte Lohnsteuer zurück.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings darfst du im Monat nicht mehr als insgesamt 450 Euro verdienen. Besorge dir in jedem Fall eine Lohnsteuerbefreiung beim Finanzamt, die du deinem Arbeitgeber vorlegen kannst - dann bist du auf der sicheren Seite.
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