Steuerberaterexamen: Der Überblick

Trotz ihrer gefürchteten Schwierigkeit nehmen Jahr für Jahr Tausende Kandidaten das Examen auf sich: die Steuerberaterprüfung. Denn nur wer es besteht, darf Mandanten bei Steuerfragen beraten.

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Anwärter für die staatliche Steuerberaterprüfung müssen für ihren Antrag auf Zulassung bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Zulassungsvoraussetzungen

Der Zulassungsantrag zur Prüfung muss der zuständigen Steuerberaterkammer spätestens bis Ende April des Prüfungsjahres vorliegen. Die genauen Termine erfahren Bewerber auf der jeweiligen Website der Kammern. Der Wohnsitz oder der Ort der hauptberuflichen Tätigkeit entscheidet darüber, bei welcher Kammer die Prüflinge ihre Unterlagen einreichen müssen.

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Der Weg zur Zulassung zum Steuerberaterexamen hängt von deiner Vorbildung ab. Es gibt drei verschiedene Wege. Neben dem akademischen Weg, kann ein Anwärter den berufspraktischen Weg über eine Ausbildung oder den Verwaltungsweg als Beamter gehen. Alle drei Wege setzen eine mehrjährige praktische Tätigkeit voraus. Am schnellsten geht es jedoch über den akademischen Weg. Angehende Steuerberater müssen ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium erfolgreich absolviert haben, dann erstreckt sich die praktische Tätigkeit über einen Zeitraum von zwei Jahren. Wenn die Regelstudienzeit weniger als acht Semester beträgt, werden drei Jahre fällig.

Schriftlich und mündlich

Die Steuerberatung ist von beachtlichem Umfang. An gleich bleibenden Terminen im Oktober findet bundesweit der schriftliche Prüfungsteil statt. Wer sich dorthin wagt, wird mit drei Klausuren konfrontiert, für die als Bearbeitungszeit jeweils sechs Stunden angesetzt ist. Sie bestehen aus umfangreichen Fallbeispielen mit jeweils mehreren Aufgabenstellungen aus den Bereichen Ertragssteuer-, Bilanzsteuer-, Berufs- und Verfahrensrecht. Die Aufgaben müssen von den Prüflingen mit einer überschaubaren Menge an Hilfsmitteln gelöst werden.

Zugelassene Hilfsmittel für die Prüfung

Laut dem Erlass (18. November 2015) der obersten Finanzbehörden der Länder sind für den schriftlichen Teil der Prüfung folgende Texte zugelassen:

  • Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Verwaltungszustellungsgesetz
  • Erbschaftsteuer- , Schenkungsteuer- und Bewertungsgesetz
  • Umsatzsteuergesetz
  • Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetz
  • Umwandlungs und Uwandlungssteuergesetz
  • Außensteuergesetz
  • Investitionszulagengesetz
  • Grunderwerbsteuer- und Grundsteuergesetz
  • BGB, HGB, Aktiengesetz, GmbH-Gesetz
  • Steuerberatungsgesetz

Die Textausgaben dürfen Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind hingegen nicht zugelassen. Die Texte dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Auch die Benutzung eines (nicht programmierfähigen) Taschenrechners darf zur Prüfung mitgenommen werden. Zur mündlichen Prüfung dürfen Anwärter nur antreten, wenn sie den schriftlichen Teil mit mindestens 4.5 bestanden haben. Die Prüfung besteht aus einen zehnminütigen Vortrag und anschließend werden Anwärter in sechs Fragerunden vor einer sechsköpfigen Prüfungskommission in Form kleiner Sachverhalte zu allen Prüfungsgebieten befragt. Für den Vortrag stehen 20-30 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung. Innerhalb der anschließenden Fragerunden werden neben dem Fachwissen rhetorische Fähigkeiten und grundsätzliches Problemlösungsverhalten unter die Lupe genommen.

Die anspruchsvollen und umfangreichen Prüfungsinhalte kann nur bewältigen, wer sich gut organisiert und ausreichend Zeit für die Vorbereitung einplant. Sich neben dem Beruf auf das Examen vorzubereiten, ist eine besondere Herausforderung an das eigene Zeit- und Arbeitsmanagement. Am besten wird die berufsbegleitende Vorbereitung mit der Unterstützung des Arbeitgebers möglich. Denn wegen der Stofffülle nehmen sich viele Kandidaten in der heißen Vorbereitungsphase frei oder nutzen ihren Jahresurlaub.

Für Nervenstarke gibt es kompakte Crashkurse, die in nur drei Monaten das nötige Wissen vermitteln. Wem das nicht ausreicht, der wählt aus den vielfältigen Vorbereitungsprogrammen der privaten Anbieter nach seinen Bedürfnissen aus. Wochenend-, Samstags-, Abend- oder Fernlehrgänge, Klausurtrainings und -kurse zur Vorbereitung auf die umfangreiche schriftliche Prüfung – für nahezu jede berufliche Situation gibt es ein Programm.

Steuerberaterprüfung verkürzen

Es gibt glücklicherweise Möglichkeiten, die Prüfung zum Steuerberater zu verkürzen. Einige Hochschulen bieten den Master in Taxation an – Studiengänge, die neben dem Erwerb eines Master-Abschlusses gleichzeitig auf das Steuerberaterexamen vorbereiten. Und Wirtschaftsprüfer können die verkürzte Prüfung beantragen.

Nach der Prüfung

Kandidaten, die die schriftliche und mündliche Prüfung gemeistert haben, sind damit aber noch nicht automatisch Steuerberater. Es folgt zunächst ein Bestellungsverfahren durch die Steuerberaterkammer. Dazu ist neben der bestandenen Prüfung auch die persönliche Eignung nötig. Persönliche Eignung bedeutet, dass gegen den angehenden Steuerberater keine strafgerichtliche Verurteilung vorliegt und er geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vorweisen kann. Doch Kandidaten wissen: Das sollte man von einem Berater für die optimale Steuergestaltung ohnehin erwarten können.

Aktualisiert durch: Matthias Gramann

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