Wirtschaftsprüferexamen: Erfolg lässt sich planen

Die Prüfungsgebiete des Wirtschaftsprüferexamens lassen sich in vier Gebiete aufteilen. Was Wirtschafts- oder Steuerrecht beim Examen zum Wirtschaftsprüfer bedeutet:

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Nach der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV) werden die Prüfungsgebiete des Examens wie folgt aufgeteilt:

  • Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht
  • Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerrecht

Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht

In diesem Abschnitt der Prüfung muss der Kandidat über das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die Organisation des Berufs, die Berufsaufsicht, seine Grundsätze und Unabhängigkeit Bescheid wissen. Neben dem Wissen über den angehenden Beruf muss er sich außerdem in Rechnungslegung (Buchführung), Jahresabschluss(-analyse) und Lagebericht, in Unternehmensbewertung und in den dazugehörigen Prüfungen auskennen.

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BWL & VWL

Für Absolventen mit ausgiebigen Wirtschaftskenntnissen ist dieser Block des Examens wohl am gängigsten. Themen wie Kosten- und Leistungsrechnung, Unternehmensfinanzierung oder Finanzwissenschaften sind bereits im Studium obligatorisch. Hinzu kommen Investitionsrechnung und anwendungsorientierte Mathematik, auf die sich auch ein guter Wirtschaftswissenschaftler ausreichend vorbereiten sollte.

Wirtschaftsrecht

Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Umwandlungsrecht: Diese speziellen Wissensgebiete des Wirtschaftsrecht müssen beim Kandidaten sitzen, wenn er das Wirtschaftsprüferexamen bestehen will. Er sollte zudem auch in Europa- und Insolvenzrecht gute Grundkenntnisse besitzen.

Steuerrecht

Das letzte große Prüfungsgebiet ist das Steuerrecht. Hier geht es vor allem um das Recht von Steuerarten, wie der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, der Umsatz- oder Erbschaftsteuer. Der erfolgreiche Anwärter beherrscht die Finanzgerichtsordnung und Grundzüge im internationalen Steuerrecht.

Verkürztes Wirtschaftsprüferexamen

Laut §§ 8a und 13 der WPO kann ein Kandidat sein Examen zum Wirtschaftsprüfer verkürzen. Hat er im Vorfeld die Prüfung zum Steuerberater abgelegt, kann er das WP-Examen ablegen, ohne im Gebiet Steuerrecht geprüft zu werden.

Studierte Juristen oder Wirtschaftswissenschaftler (mit Master-Abschluss) können außerdem einen Antrag über die Anrechnung von Prüfungsleistungen beim WP-Examen stellen. Wer das nötige Maß an Kenntnissen in Wirtschaftsrecht, angewandter Betriebs- und/oder Volkswirtschaftslehre hat, erspart sich mindestens eine Klausur im großen Examen.Damit erstreckt sich die Prüfung zwar über einen längeren Zeitraum. Allerdings spart es auch Nerven in der Klausurenphase. Der Großteil der Prüflinge macht daher erst die Prüfung zum Steuerberater und absolviert dann die verkürzte Prüfung zum Wirtschaftsprüfer.

Anbieter von Vorbereitungslehrgängen

Institutionen wie die Akademie für Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung helfen seit vielen Jahren angehenden Wirtschaftsprüfern. Das Ziel ist es, das Examen zum Wirtschaftsprüfer zu bestehen. Bis zu 6.000 Euro kostet ein Lehrgang, abhängig von der Intensität und vom Umfang (Nah- oder Fernkurse, ein oder mehrere Prüfungsgebiete).

Die Quoten bestätigen aber durchaus den Erfolg dieser Institutionen: Bei Wirtschaftsprüfern, die im Vorfeld einen Lehrgang absolviert haben, fiel die Durchfallquote deutlich geringer aus als beim bundeseinheitlichen Durchschnitt. Die Einrichtungen variieren nach den Schwerpunkten der Prüfungsgebiete. Interessenten sollten sich also genau damit auseinandersetzen, wo sie welchen Kurs belegen wollen. Eine Übersicht über Lehrakademien und andere Institutionen findest du hier: 

Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KGJägerallee 26 31832 SpringeTelefon: 05041 9424-0 Telefax: 05041 9424-56 E-Mail: info@lwhaas.de

IDW Akademie GmbHTersteegenstraße 14 40474 Düsseldorf Telefon: 0211 4561-188 Telefax: 0211 4561-285 E-Mail: mail@idw-akademie.de In Vorbereitung auf die verkürzte Prüfung nach § 13a WPO

Abels – Kallwass – StitzDeutsche Akademie für Steuern, Recht & WirtschaftPostfach 10 36 64 50476 KölnTelefon: 0221 42056-16 Telefax: 0221 42056-11 E-Mail: info@aks-online.de

Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KGLichtstraße 45-4950825 KölnTelefon: 0221 936442-18 Telefax: 0221 936442-33 E-Mail: info@endriss.de

hemmer/ECONECT GmbH Rödelheimer Straße 4560487 Frankfurt am MainTelefon: 069 970970-0 Telefax: 069 970970-70 E-Mail: wp@ECONECT.com

wp-pedia.deHugo-Karpf-Straße 2d 63743 Aschaffenburg Telefon: 06021 4388-107 Telefax: 06021 4388-109 E-Mail: kontakt@wp-pedia.deLernkarteikarten für das Prüfungsgebiet „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“

Dr. Grannemann - Fachinstitut für Wirtschaftsrecht GmbHMarienstraße 879098 FreiburgTelefon: 0761 8978476-0 Telefax: 0761 8978476-1 E-Mail: info@drgrannemann.de

Quelle: Wirtschaftsprüferkammer, 01/2017

Es gibt eine große Zahl an Einrichtungen, die Lehrgänge anbieten – mehr als hier genannt werden können. Du kannst dich zum Beispiel beim Landeswirtschaftsministerium über weitere Lehrgangseinrichtungen informieren.

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