Der Arbeitsvertrag regelt die wichtigsten Bedingungen deines Jobs. Wir geben Tipps, was ein Arbeitsvertrag klären sollte und worauf du achten solltest, bevor du unterschreibst.
1. Augen auf beim Arbeitsvertrag
2. Wann gilt ein Tarifvertrag?
3. Gehalt
5. Aufgaben präzise formulieren
6. Wie viel Urlaub steht mir zu?
7. Probezeit und Kündigungsfristen
8. Wie funktionieren Änderungen im Arbeitsvertrag?
9. Arbeitsvertrag für Minijob, Nebenjob oder Aushilfe
10. Ist ein mündlicher Arbeitsvertrag wirksam?
Bei aller Freude über den neuen Job solltest du den Arbeitsvertrag nicht voreilig unterschreiben, sondern vorher genau prüfen, was drinsteht. "Ein guter Arbeitsvertrag gestaltet nicht nur das funktionierende Arbeitsverhältnis, er sieht vor allem auch die Regeln für den Streitfall vor", erklärt Michael Felser, Arbeitsrechtsexperte in Brühl. Ein Arbeitsvertrag ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Üblich ist, alle Punkte aufzunehmen, die im Laufe des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sein können.
Unabhängig davon, ob es sich um einen unbefristeten oder einen befristeten Arbeitsvertrag handelt - beim Einzelarbeitsvertrag besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit, die jedoch von vorrangigen Gesetzen und Tarifverträgen eingeschränkt wird. Vertragsklauseln, welche die gesetzlichen Mindeststandards nicht erfüllen, sind nichtig, auch wenn sie von beiden Seiten unterschrieben wurden. Wird ein Sachverhalt in verschiedenen Ebenen geregelt, so kommt die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung zum Tragen.
Gilt für dein Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag, sind die Mindeststandards beispielsweise bei Vergütung, Kündigungsfristen, Urlaub und Arbeitszeiten klar geregelt. Der Tarifvertrag wird zwischen dem jeweiligen Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft vereinbart. Er gilt, wenn dein Arbeitgeber Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverband ist und du in der betreffenden Gewerkschaft. Die Gültigkeit eines Tarifvertrages kann jedoch auch einzelvertraglich festgelegt werden. Dazu muss er in deinem Arbeitsvertrag explizit genannt und für geltend erklärt werden.
Ein Punkt, der wohl auf Anhieb Aufmerksamkeit weckt, ist das Gehalt. "Wichtig ist, dass nicht nur die vereinbarte Vergütung, sondern auch eine etwaige Erhöhung nach Ende der Probezeit oder eine Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten schriftlich fixiert ist", sagt Stefan Kramer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Automatisch steigt das Gehalt nur bei tariflich geregelten Verträgen. Bei Verweis auf ein tarifliches Gehalt sollte unbedingt die Eingruppierung genannt werden.
Auch sollte klar geregelt sein, wann du dazu verpflichtet bist, Überstunden zu machen und ob sie zusätzlich vergütet werden. Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zu verlängern, solange sich das Ausmaß der Überstunden im rechtlichen Rahmen bewegt. In vielen Arbeitsverträgen steht, dass Überstunden mit dem monatlichen Gehalt bereits abgegolten sind. Die genaue Anzahl der Überstunden sollte allerdings ebenfalls im Vertrag angegeben werden. Auch sollte klar geregelt sein, ob Überstunden durch Freizeit ausgeglichen werden können und in welchem Rahmen das vorgesehen ist.
Neben der Gehaltsvereinbarung ist die Beschreibung der Tätigkeit Hauptbestandteil eines Arbeitsvertrages. Oft wird auf die Formulierung der Aufgaben, weniger Wert gelegt, doch das kann zu Problemen führen. Denn je verschwommener das Aufgabengebiet festgehalten ist, umso vielfältiger sind die Aufgaben, die dir übertragen werden können. Je genauer Berufsbezeichnung und Tätigkeit dagegen umschrieben sind, desto eher kannst du Tätigkeiten ablehnen, die nicht deiner Qualifikation entsprechen oder gar geringer bezahlt sind.
Nicht nur Leistung und Lohn, auch Erholung ist Teil des Arbeitsverhältnisses – und darauf hast du einen gesetzlich Anspruch. Sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung vorgesehen ist, ist der Urlaub durch das Bundesurlaubsgesetz geregelt: Nach einer Wartezeit von sechs Monaten stehen dir 24 Werktage zu. Ist die Wartezeit nicht im selben Jahr zu erfüllen, weil du die Stelle beispielsweise zum ersten September angetreten hast, so hast du Anspruch auf Teilurlaub - für jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Dabei muss der Urlaub zusammenhängend gewährt werden. Minimum ist ein Block von zwei Wochen. Um sicherzugehen, dass dein Urlaubsanspruch nicht am Ende des Jahres verfällt, solltest du die Übertragung des Resturlaubs vereinbaren.
Ebenfalls klar geregelt werden sollte die Dauer der Probezeit, während der das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden kann. Nach sechs Monaten tritt in Betrieben mit mehr als fünf festangestellten Vollzeitmitarbeitern der Kündigungsschutz ein - unabhängig von der Probezeit. Und damit sind wir auch schon bei einem weiteren entscheidenden Punkt, den du in deinem Arbeitsvertrag beachten solltest: die Kündigungsfristen. Auch die sollten klar benannt sein, vor allem bei befristeten Verträgen. Denn eine befristete Anstellung kannst du nur dann vorzeitig kündigen, wenn dir das vertraglich erlaubt ist.
Insgesamt gilt, je genauer jeder Einzelfall vertraglich geregelt ist, desto besser: "Präzise Formulierungen helfen, unerwünschte Überraschungen auszuschließen", sagt Anwalt Stefan Kramer - und der weiß schließlich, wovon er spricht.
Wenn Änderungen in einem bereits bestehenden Arbeitsvertrag vorgenommen werden sollen, müssen beide Seiten, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer, damit einverstanden sein. Wenn eine Partei nicht einverstanden ist, bleibt es beim ursprünglichen Vertrag. Sind alle mit den Änderungen einverstanden, kann der Arbeitsvertrag auch nachträglich noch geändert werden.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung darfst du nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Außerdem gilt hier der gesetzliche Mindestlohn, der zur Zeit bei 9,19 Euro liegt. Im Arbeitsvertrag ist das Gehalt dann meist als Stundenlohn angegeben. Ein geringerer Stundenlohn als der Mindestlohn ist nicht zulässig.
Ja, der Arbeitsvertrag kann tatsächlich auch in mündlicher Form geschlossen werden, da ein Arbeitsvertrag formfrei ist. Trotzdem ist es empfehlenswert, einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Denn im Zweifel kann der Inhalt und die Regelungen eines mündlichen Vertrages nicht nachgewiesen werden. In diesem Fall gelten dann die gesetzlichen Regelungen. Hat dir dein Arbeitgeber also zum Beispiel 40 Tage Urlaub im Jahr versprochen, musst du dies im Zweifel nachweisen können, ansonsten gilt der gesetzliche Mindestanspruch von 24 Tagen. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag ist ein mündlicher Vertrag nicht möglich, in diesem Fall bedarf es immer der Schriftform.
Grundsätzlich muss der Arbeitsvertrag keiner bestimmten Form entsprechen. Trotzdem solltest du darauf achten, dass die gesetzlichen Mindestbedingungen eingehalten sind:
Hier findest du eine kostenlose Muster Vorlage zum Download für den Arbeitsvertrag:
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