Gekündigt: Abfindung

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber sowie eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen führen häufig zu einer Abfindung an die betroffenen Arbeitnehmer.

isak55/shutterstock.com
.
Arbeitgeber

Berufseinstieg bei der Generali: Interview mit Ruth

.
Arbeitgeber

Mit vielen Facetten rechnen

Die Abfindung ist eine einmalige außerordentliche Zahlung des Arbeitgebers zur Abgeltung von Ansprüchen aus Vertragsverhältnissen. Grundsätzlich besteht kein Anspruchauf eine Abfindung im deutschen Arbeitsrecht. Es existieren aber Ausnahmeregelungen, in welchen die Zahlung einer Abfindung rechtlich beansprucht werden kann. Solche Ausnahmen werden in Tarifverträgen und Sozialplänen geregelt oder durch Gerichtsurteile wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich erwirkt.

Wann eine Abfindung gezahlt wird 

Schließlich kann der Arbeitgeber aufgrund der gesetzlichen Regelung im § 1a des Kündigungschutzgesetzes (KSchG) mit der Kündigung eine Abfindung anbieten. Auch werden Abfindungen gezahlt aufgrund eines außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung.

Aktuelle Jobs auf staufenbiel.de

top itservices AG

Trainee Talent Acquisition (m/w/d)

Bayerische Landesbank

Praktikum (m/w/d) im Prozessmanagement

Generali Deutschland AG

Masterand / Masterstudent (m/w/d) in Kommunikationswissenschaften / Politik- und Verwaltungswissenschaft / PR / BWL im Bereich Public Affairs mit attraktivem Festgehalt

Ein gekündigter Arbeitnehmer muss aber ein gemäß § 1a KSchG zusammen mit der Kündigung unterbreitetes Angebot einer Abfindung nicht unbedingt annehmen, sondern kann stattdessen eine Kündigungsschutzklage erheben und um den Erhalt des Arbeitsplatzes streiten. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass auch eine Kündigungsschutzklage dem gekündigten Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung verschafft.

Wie hoch ist die Abfindung?

Die Höhe der Abfindung bei Abfindungsangeboten bei der Kündigung beträgt nach §1a KSchG ein halbes Bruttomonatsentgelt pro Beschäftigungsjahr, wobei ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten als ganzes Jahr gewertet wird. Bei ausgehandelten Abfindungen kann die Höhe je nach Leistungsfähigkeit, Verhandlungsposition und Verhandlungsgeschick von Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer auch weit darüber oder darunter liegen. Von einer Abfindung werden keine Sozialabgaben abgezogen, sie unterliegt allerdings der Besteuerung. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird durch die Abfindung nicht gemindert.

Bitte beachte, dass die von uns gegebenen Informationen keine fundierte Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen können.

Ähnliche Artikel

.
Life @ Work

Soft Skills in IT-Projekten: Fragen stellen, nicht werkeln

Spätestens beim ersten Projekt zählt bei IT-Spezialisten mehr als nur ihr Fachwissen. Informatiker arbeiten heute an den Schnittstellen im Unternehmen...

.
Life @ Work

Homeoffice - auch im Heimbüro gelten Regeln

Zurzeit gilt für Büroarbeiter durch das Infektionsschutzgesetz wieder eine Pflicht zum Homeoffice. Während der gesamten Pandemiezeit hat sich das Home...

.
Life @ Work

Erholungsurlaub: Die wichtigen Infos im Überblick

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Urlaub. So will es das Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Hier kannst du nachlesen, welche arbeitsrechtlichen Regelunge...