Auslands-BAföG beantragen: Worauf du achten musst

Nicht jeder hat im Studium oder Praktikum Anspruch auf Auslands-BAföG. Welche Voraussetzungen du erfüllen musst, welche Zuschläge und Erstattungen du bekommst und wie lange du im Ausland gefördert wirst, erfährst du hier:

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Wenn du im Ausland studieren möchtest, fang früh genug an. Mindestens ein halbes Jahr vor Reisebeginn. Je nachdem in welches Land du reist, ob EU oder EU-Ausland, musst du dein Auslands-BAföG in einem anderen Amt beantragen. Welches Amt für dein Zielland zuständig ist, erfährst du auf www.bafög.de

Wer hat Anspruch auf Auslands-BaföG?

Grundsätzlich gilt: Du musst mit dem Inland, in diesem Fall also Deutschland, in jedem Fall verbunden sein. Das ist beispielsweise der Fall, wenn du deinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hast. Aber auch die deutsche Staatsangehörigkeit oder der Umstand, dass du deine Schul- oder Ausbildungszeit in Deutschland verbracht hast, weist deine Verbundenheit nach. Meistens wird eine Einzelprüfung durchgeführt.

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Wichtig ist, dass die Ausbildungsstätte im Ausland und Inland instituitionell gleichwertig sind. Demnach musst du im Ausland eine Instituition besuchen, die nach den Zugangsvoraussetzungen, dem Abschluss und Inhalt, sowie der Art, dem Studium an einer deutschen Bildungseinrichtung entspricht. 

Welche Voraussetzungen du noch erfüllen musst

Dein Auslandsstudium muss außerdem mindestens sechs Monate bzw. ein Semester andauern, wenn du innerhalb der EU und der Schweiz bleibst. Eine Studiendauer von 12 Wochen genügt nur, wenn der Auslandsaufenthalt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung der inländischen und ausländischen Hochschule oder Universität stattfindet - das ist z.B. bei sogenannten integrierenden Studiengängen der Fall.

Wenn du außerhalb der EU oder Schweiz studieren möchtest, muss ein Teil deines Auslandsstudiums auf dein eigentliches Studium angerechnet werden können. Davon gehen die BAföG-Ämter zunächst aus. Eine weitere Voraussetzung ist, dass du vor deinem Aufenthalt im Ausland mindestens ein Jahr in Deutschland die selbe Fachrichtung studiert haben musst. Das Auslandsstudium wird somit als Förderung der eigentlichen Ausbildung angesehen.

Machst du ein Pflichtpraktikum im Ausland, muss dieses mindestens 12 Wochen andauern, damit du BAföG beantragen kannst.

Wie lange werde ich gefördert?

Gut zu wissen: In der Regel wird nur ein Jahr deines Auslandsstudiums außerhalb der EU und Schweiz finanziell unterstützt. In einzelnen Ausnahmefällen kann die BAföG-Förderung auch bis zu zweieinhalb Jahren andauern. Studierst du innerhalb der EU bzw. Schweiz, kann dein gesamtes Studium finanziell unterstützt werden. Studierst du an einer Partnerhochschule oder -uni, kannst du über den gesamten Zeitraum BAföG beziehen.

Beachte, dass bestimmte ausländische Studierende - trotz dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland - nur unter bestimmten Voraussetzungen ein komplettes Studium innerhalb der EU bzw. Schweiz gefördert bekommen.

Abschlussarbeit im Ausland schreiben

Möchtest du deine Bachelor- oder Master-Arbeit im Ausland schreiben, kannst du das Inlands-BAföG in Anspruch nehmen - natürlich nur, wenn du auch BAföG berechtigt bist. Zudem darfst du während deines Auslandsaufenthaltes nur im Inland eingeschrieben sein. Des Weiteren muss deine Abschlussarbeit in dein weiterhin förderungsfähiges Inlandsstudium eingebunden sein. Länger als ein Jahr sollte dein Vorhaben nicht dauern, denn es wird insgesamt nur ein Jahr finanziell unterstützt.

Welche Zuschläge und Erstattungen bekomme ich?

Zusätzlich zum Inlands-BAföG stehen dir beim Auslands-BAföG diverse Zuschläge und Erstatungen zu. Zum einen wird ein Teil deiner Studiengebühren erstattet und du erhältst ein Zuschlag für deine Auslandskrankenversicherung, sowie eine Reisekostenpauschale.

Deine Studiengebühren werden für insgesamt ein Jahr übernommen. Zuvor musst du dich allerdings um eine verminderte Studiengebühr gemüht haben. Die maximale Erstattungssumme liegt bei 4.600 Euro. Möchtest du an eine ganz bestimmte Hochschule, musst du dein besonderes Studienvorhaben ausführlich begründen.

Für die Hin- und Rückreise erhälst du einmalig eine Pauschale. Bleibst du in Europa oder der Schweiz, erhälst du 250 Euro, reist du in das EU-Ausland, stehen dir 500 Euro zu. Die Reisekostenpauschale ist zur Hälfte ein unverzinsliches Darlehen beim Staat und Zuschuss. Nur in vereinzelten Ausnahmen wird eine erneute Hin- und Rückreise finanziell unterstützt.

Für deine Auslandskrankenversicherung bekommst du einen Zuschlag von bis zu 71 Euro. Ist dein Auslandsaufenthalt nur vorrübergehend, bekommst du den Zuschlag zusätzlich zum Krankenversicherungszuschlag, der dir zum Inlands-BAföG gezahlt wirst, denn du bist auch im Inland weiherhin versicherungspflichtig. Studierst du nur im Ausland, bekommst du den Zuschlag nur für das Ausland. Auch der Krankenversicherungszuschlag ist genau wie die Reisekostenpauschale zur Hälfte ein unverzinsliches Darlehen beim Staat und Zuschuss. Bist du privat versichert, musst du vollversichert sein, um den vollen Zuschuss zu bekommen.

Dein BAföG-Bedarf ist übrigens höher, wenn du nicht in der EU oder Schweiz studierst. Demnach bekommst du einen Auslandszuschlag, welcher je nach Land unterschiedlich sein kann. Da dein Bedarf im Ausland grundsätzlich höher ist, kann es sein, dass du BAföG bekommst - auch wenn du im Inland nicht BAföG berechtigt wärst.

Nach deinem Auslandsaufenthalt: Wie geht es mit dem BAföG im Inland weiter?

Bist du insgesamt bis zu einem Jahr im Ausland hast du auch nach deiner Rückkehr rechtlichen Anspruch auf BAföG, wenn du es vor deinem Aufenthalt im Ausland bereits erhalten hast. Die Semesterzählung beim BAföG läuft ohne deine Anzahl der Auslandssemester weiter. Ist in deinem Studiengang ein Auslandssemester vorgesehen und fest eingeplant, zählt dein Aufenthalt im Ausland zu deiner Regelstudienzeit.

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