Die Promotion - für viele Juristen ist sie die Krönung der akademischen Laufbahn. Um sich von der Masse abzuheben, braucht es meist mehr als den formellen Abschluss als Volljurist.
Für potenzielle Arbeitgeber ist eine Promotion nicht allein aus fachlicher Sicht interessant. Wer sich über einen längeren Zeitraum intensiv mit einem Thema beschäftigt hat, stellt seine analytischen Fähigkeiten unter Beweis und dokumentiert zugleich ein gewisses Maß an Organisationstalent und Durchhaltevermögen.
Doch jedes Promotionsprojekt ist mit viel Engagement und Arbeit verbunden und sollte daher gut überlegt und vorbereitet sein. Worauf es ankommt: Was wollen Sie? Inwieweit eine Promotion sinnvoll ist oder nicht, lässt sich kaum verallgemeinern. Wie so oft hängt die Entscheidung zunächst von den beruflichen Zielen ab. Für manchen Einstieg ist eine Promotion nicht nur willkommen, sondern fast schon ein Muss: Das gilt vor allem für diejenigen, die ihre berufliche Zukunft in einer Großkanzlei sehen oder eine wissenschaftliche Hochschullaufbahn anstreben. Für viele andere Tätigkeiten – sei es in der Anwaltschaft, der freien Wirtschaft (eingeschränkt auch in der Justiz oder Verwaltung) – ist eine Promotion ein „Nice-to-have“, aber keine Bedingung.
Vielfach ist eine Promotion noch immer ein Prestigemittel. Daher sind gerade in repräsentativen Funktionen promovierte Kandidaten ihren Mitbewerbern manchmal eine Nasenspitze voraus. Zudem wird landläufig, ob zutreffend oder nicht, der promovierte Jurist für fachkundiger gehalten. Daher schätzen Kanzleien es schon aus Marketinggründen, wenn ein Bewerber einen Doktortitel vorweisen kann. Doch kann man durchaus auch mit anderen Qualifikationen punkten, wie zum Beispiel sonstigen fachlichen Spezialisierungen (etwa einen Fachanwaltslehrgang oder einen LL.M.-Abschluss) oder – ganz wichtig – mit Praxiserfahrung.
Ein Promotionsvorhaben kann bereits nach dem ersten juristischen Staatsexamen in Angriff genommen werden. In der Praxis hat sich dies vielfach bewährt, weil die Nähe zum wissenschaftlichen Arbeiten noch gegeben ist. Selbstverständlich kann eine Promotion aber auch zu einem späteren Zeitpunkt folgen. Dann wird es allerdings oft schwieriger. So stellt eine berufsbegleitende Promotion besondere Anforderungen an das eigene Zeitmanagement, vor allem dann, wenn auch die Familie nicht zu kurz kommen soll.
(Anmerkung: Beispiel nicht vollständig, abhängig vom Lehrstuhl und Fachbereich)
Da es sich bei der Promotion um einen universitären Abschluss handelt, unterscheiden sich bisweilen die Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsordnungen von Hochschule zu Hochschule. Die Promotion selbst besteht aus einem schriftlichen Teil (Dissertation), und einem mündlichen Teil (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Üblicherweise wird verlangt, dass Absolventen das erste oder zweite Staatsexamen mit einem „vollbefriedigend“ oder besser abgeschlossen haben. Häufig setzen die Universitäten auch voraus, dass Doktoranden ein oder mehrere Semester an der jeweiligen Hochschule studiert haben.
Nicht unerheblich ist das Promotionsthema. Manchmal wird es vom Doktorvater vorgeschlagen, oft können die angehenden Doktoranden aber auch selbst wählen. Das sollte man durchaus nutzen. Abgesehen davon, dass angesichts der zeitintensiven Beschäftigung eine gewisse Affinität zur behandelnden Materie bestehen sollte, kann ein Doktorand mit einer Promotion seine Einstiegschancen in der Anwaltschaft oder Privatwirtschaft gerade dann verbessern, wenn er möglichst ein praxisbezogenes Thema bearbeitet.
Wer etwa den Einstieg im Handels- und Gesellschaftsrecht sucht oder Interesse am Gewerblichen Rechtsschutz, dem Medienrecht oder anderen Themen hat, für den wird es sich lohnen, über eine aktuelle Fragestellung aus diesem Bereich zu promovieren.
Weiterer Autor: Prof. Dr. André Niedostadek, LL.M. Beide sind Autoren der Handbücher „Der erfolgreiche Berufseinstieg für Juristen: Orientieren – Qualifizieren – Bewerben“ und „Karrierewege für Juristen“, beide erschienen im Bund-Verlag.