Als Steuerassistent ist Matthias Bularczyk im Fachbereich Umsatzsteuer beschäftigt. Sein Tätigkeitsfeld umfasst vor allem ausländische Mandanten, die er zum Teil auch kurzfristig vor Ort berät.
Schwerpunktmäßig fertige ich als Steuerassistent im Fachbereich Umsatzsteuer Stellungnahmen und Gutachten zu Fragestellungen zur Umsatzbesteuerung an. In der Regel werden nicht nur Lösungen für die umsatzsteuerlichen Folgen der zu würdigenden Geschäftsvorfälle erwartet, sondern es sind Risiken darzustellen und konkrete Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sind Gutachten anzufertigen, kann die Erarbeitung einer Lösung oder die Prüfung von Gestaltungsmöglichkeiten auch mehrere Tage beanspruchen.
Daneben erstelle ich Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuer-Jahreserklärungen oder Vorsteuervergütungsanträge für Mandanten. Im Rahmen dieser Arbeiten werden die Mandanten – bei solchen Arbeiten handelt es sich regelmäßig um ausländische Mandanten – zunächst darüber informiert, welche Unterlagen wir für die ordnungsgemäße Erstellung benötigen. Treffen die Unterlagen ein, sind sie zu prüfen, die Steuererklärungen bzw. Anträge zu erstellen, die Korrespondenz mit der Finanzverwaltung zu führen sowie die Mandanten auf dem Laufenden zu halten.
Kürzlich plante ein Mandant einen Umsatzsteuer-Workshop für seine Mitarbeiter. Da der Workshop sehr kurzfristig anberaumt wurde, uns daher die notwendigen Unterlagen für die Vorbereitung nicht zugesandt werden konnten, fuhr ich zwecks Vorbereitung des Workshops kurz entschlossen zum Mandanten. Vor Ort haben wir die Fallbeispiele aus authentischen Geschäftsvorfällen für den Workshop aufbereitet und Informationen dafür zusammengestellt.
Seit einiger Zeit arbeite ich an einem interessanten Projekt mit: Die Umsatzsteuerspezialisten der europäischen BDO-Memberfirms geben eine Broschüre in englischer Sprache mit Informationen über die Umsatzbesteuerung im jeweiligen Land heraus. Die Broschüre beschreibt die verschiedenen Formen der Umsatzbesteuerung und deren gesetzliche Grundlagen in verschiedenen EU-Mitgliedsländern.
Diese Broschüre wird nun aktualisiert und um Erläuterungen zu den umsatzsteuerlichen Besonderheiten von einigen außereuropäischen Ländern erweitert. Dafür habe ich einen Fragebogen entwickelt, in dem die in der Praxis häufig auftretenden Fragen aufgelistet sind. Den Fragebogen erhalten die Umsatzsteuerspezialisten der Memberfirms. Deren Antworten werden von mir ausgewertet und für die Broschüre inhaltlich aufbereitet.
Jeden Freitag setzen sich alle Mitarbeiter unses Fachbereichs zusammen und diskutieren neue Entwicklungen, d.h., Gerichtsentscheidungen, Fachaufsätze und Anweisungen der Finanzverwaltung werden besprochen. Jeder Mitarbeiter bringt sich mit dem von ihm betreuten Bereich ein: So sind von mir die neuesten umsatzsteuerbezogenen Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zu erörtern, der Sachverhalt und das umsatzsteuerliche Problem zu skizzieren, die Entscheidungsgründe sind zu erläutern und einer kritischen Bewertung zu unterziehen.
Da der Fachbereich überwiegend für ausländische Mandanten und Mitarbeiter arbeitet, sind gute Englischkenntnisse unerlässlich. Eine gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit ist meist weitaus entscheidender als der Gebrauch englischer Fachausdrücke. Es ist wichtig, den umsatzsteuerlich zu würdigenden Sachverhalt sowie die Rechtsfolgen präzise und verständlich in englischer Sprache wiedergeben zu können.
Sich mit der Umsatzbesteuerung zu beschäftigen, ist weder eine trockene noch eine einfache Arbeit. Die Frage des anzuwendenden Steuersatzes, an die viele zunächst denken, steht dabei weniger im Vordergrund als die Frage, ob eine Leistung überhaupt der Umsatzbesteuerung in Deutschland unterliegt.
Die Umsatzbesteuerung wird nicht nur vom nationalen Gesetz bestimmt, sondern auch von EU-Richtlinien. Dabei stehen sich nationales Umsatzsteuerrecht und die EU-Richtlinien nicht selten widersprüchlich gegenüber. Darüber braucht man aber nicht zu verzweifeln – mit viel Lust am Thema und einer großen Portion Forschergeist ist und bleibt die Auseinandersetzung mit dem Fachgebiet Umsatzsteuer spannend.
Matthias Bularczyk ist Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) für Wirtschaftsrecht. Er arbeitet als Steuerassistent im Fachbereich Umsatzsteuer bei der BDO Deutsche Warentreuhand AG.